Musterklausel und Sanktionslistenprüfung

Russlandgeschäft absichern

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) empfiehlt, eine Musterklausel in Verträge aufzunehmen, welche Ihr Unternehmen für den Fall eventuell auftretender Genehmigungserfordernisse absichern könnte.
Bitte denken Sie auch an die entsprechende Prüfung der Sanktionsliste und daran, die Prüfung ordnungsgemäß zu dokumentieren.
Musterklausel und weitere Informationen zur Sanktionslistenprüfung haben wir Ihnen auf unserer Homepage unter “Wie Sie Ihr Russland-Geschäft in Krisenzeiten absichern können” und “EU-Sanktionen gegen Russland” zusammengestellt.