Zahlungsabwicklung schwierig
Aussetzung des Carnetverfahrens mit dem Iran
Die Deutsche Industrie- und Handelskammer e.V. leistet bei der Verwendung von Carnets ATA im Rahmen der internationalen Bürgenkette die Sicherheit für Einfuhrabgaben für den Fall, dass Pflichten im besonderen Zollverfahren verletzt werden.
Angesichts der US-Sanktionen gegen den Iran nehmen die Herausforderungen für eine reibungslose Zahlungsabwicklung zu, da die Banken keine Überweisungen mehr übernehmen.
Die DIHK sieht sich daher gezwungen, das Carnetverfahren mit dem Iran ab sofort bis auf Weiteres auszusetzen.
Eine vorübergehende Einfuhr in den Iran ohne Carnet ist möglich. Der Importeur kann alternativ vorab eine Lizenz zur vorübergehenden Einfuhr beantragen. In diesem Fall muss allerdings beim Zoll eine Kaution hinterlegt werden.