Gesetzliche Rahmenbedingungen
Zoll- und Importbestimmungen
Der australische Zolltarif folgt dem Harmonisierten System (HS) und weist grundsätzlich acht Ziffern aus. Zuständig für die Überwachung der Grenze und die Zollabfertigung ist die Australian Border Force. Die Zollsätze und Einfuhrabgaben können im Internet in der Access2Markets der EU-Kommission eingesehen werden.
In Australien besteht keine allgemeine Importlizenzpflicht, jedoch müssen für die Einfuhr bestimmter Waren, Genehmigungen beantragt werden. Für die aktuellen Importkonditionen steht in Australien das Biosecurity Import Conditions system BICON zur Verfügung.
Weitere gesetzliche Rahmenbedingungen finden sich auf folgenden Webseiten:
Produktgruppen
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zuständige Behörde oder Register
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Medikamente, medizinische Geräte und Produkte mit gesundheitsfördernder Wirkung
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Kosmetika und chemische Substanzen
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Elektrische und elektromagnetische Geräte
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Aufgrund seiner Insellage und des sensiblen Ökosystems gelten in Australien strenge Quarantänevorschriften für alle Arten von Tieren und Pflanzen sowie für Waren tierischen oder pflanzlichen Ursprungs. Für die Überwachung ist das Department of Agriculture zuständig.
Ähnlich strenge Vorschriften finden auch auf Verpackungsmaterial Anwendung; besonders Holzverpackungen, sowie Holzpaletten unterliegen strengen Kontrollen und müssen vor Einfuhr speziell behandelt werden, um Schädlinge zu bekämpfen. Hierbei ist die Anwendung des ISPM 15-Standards verbindlich.
Vom 01. September bis 30. April gelten besondere Quarantänevorschriften zur Bekämpfung der marmorierten Baumwanze.