International
Online-Antrag EU-Bescheinigung
Antrag auf Bescheinigung über ausgeübte Tätigkeiten nach der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (EU-Bescheinigung).
Bitte beachten Sie:
- Die IHK Koblenz stellt üblicherweise nur Bescheinigungen für Unternehmen in ihrem IHK-Bezirk aus. Wenn Ihr Unternehmen in einem anderen IHK-Bezirk ansässig ist, wenden Sie sich bitte an Ihre IHK.
- Die EU-Bescheinigung wird immer auf eine bestimmte Person ausgestellt.
In den meisten Fällen (insbesondere Luxemburg) genügt die Ausstellung auf den/die Inhaber*in oder Geschäftsführer*in. - Die EU-Bescheinigung ist für ein Jahr ab Ausstellung gültig. Anschließend muss sie neu beantragt werden. Eine Verlängerung ist nicht möglich.
- Aber:
- Seit April 2022 ist für Luxemburg die EU-Bescheinigung nur noch bei der Erstmeldung nötig.
- Bei den Folgemeldungen reicht ein Handelsregisterauszug, der nicht älter als 6 Monate ist oder eine formlose Bescheinigung über die ordnungsgemäße Niederlassung des Entsendeunternehmens im Herkunftsland. Die IHK stellt diese Bescheinigung aus.
- Im Falle eines Wechsels des Leiters, auf den sich die EU-Bescheinigung stützt, ist ein Antrag desselben Unternehmens als ein Erstantrag zu betrachten.
- Aber: