Harmonisierung von Patenten in der EU

Neues einheitliches Patentsystem in 17 Ländern der EU gestartet

Am 1. Juni 2023 startete das neue einheitliche Patentsystem, welches aus zwei Säulen besteht: einem EU-Einheitspatent und einem Einheitlichen Patentgericht (EPG). Mit dem Einheitspatent soll es Unternehmen erleichtert werden, ihre Innovationen in Europa zu schützen und ihr geistiges Eigentum zu nutzen. Aus Sicht der Kommission wird das Einheitspatent die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit der Union stärken und den Binnenmarkt für Patente vervollständigen.
Das Einheitspatent wird einen "One-Stop-Shop" für die Registrierung und Durchsetzung von Patenten zur Verfügung stellen. Ziel ist es, die Kosten und bürokratischen Belastungen vor allem für KMUs zu reduzieren. Das Einheitspatent ermöglicht es innovativen Unternehmen, ein einziges "einheitliches" Patent für ihre Erfindungen zu erhalten, das in allen teilnehmenden Mitgliedstaaten gültig ist.
Es wird nicht mehr notwendig sein, sich in den komplexen Regelungen von nationalen Patentgesetzen und Patentverfahren zurechtzufinden. Erhalten kann man das Einheitspatent durch einen Antrag auf einheitliche Wirkung beim Europäischen Patentamt, nachdem ein europäisches Patent gemäß den bestehenden Regeln des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ) erteilt wurde.
Das neue Einheitliche Patentgericht besitzt eine Zuständigkeit bezüglich Fragen der Rechtsgültigkeit und der Verletzung von EU-Einheitspatenten sowie von klassischen europäischen Patenten. Mit dem Einheitlichen Patentgericht soll es Unternehmen ermöglicht werden, ihre Patentrechte effektiver durchzusetzen. Eine einzige Klage vor dem Einheitlichen Patentgericht wird mehrere parallele Verfahren vor nationalen Gerichten ersetzen.
Zunächst werden 17 Mitgliedstaaten, die das am 1. Juni 2023 in Kraft getretene Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht (EPGÜ) bereits ratifiziert haben, am Einheitspatent und am Einheitlichen Patentgericht, einem internationalen Gericht, teilnehmen. Dazu gehören Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Österreich, Portugal, Schweden und Slowenien. Weitere EU-Mitgliedstaaten können in der Zukunft hinzukommen.