Neue Verordnung zur Produktsicherheit

Strengere EU-Vorschriften zur Produktsicherheit

Die neue Verordnung zur Produktsicherheit befasst sich mit den aktuellen Herausforderungen der Digitalisierung und mit Risiken im Zusammenhang mit neuen Technologieprodukten. Am 12. Juni ist die neue Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit (General Product Safety Regulation, GPSR) in Kraft getreten. Nach einer Übergangsfrist gilt sie ab dem 13. Dezember 2024.
Betroffen sind alle ab diesem Datum in Verkehr gebrachten oder auf dem Markt bereitgestellten Produkte, für die keine spezifischen EU-Bestimmungen über die Sicherheit der betreffenden Produkte gelten (zum Beispiel Maschinenrichtlinie, Niederspannungsrichtlinie oder ähnliches).
Mit den modernisierten Regeln will die EU vor allem auf die neuen digitalen Herausforderungen reagieren – sowohl auf Ebene der Produkte bei Cybersicherheit und künstliche Intelligenz als auch im Bereich der Vertriebswege durch die stärkere Einbeziehung der Online-Akteure. Grundsätzliche Voraussetzung für den Zugang zum EU-Binnenmarkt ist ab Dezember 2024 dann ein Produktverantwortlicher in der EU.
Ziel der neuen Verordnung ist, dass die Produkte für die Verbraucher und Verbraucherinnen sicherer werden. Für Unternehmen bedeutet sie vor allem Mehraufwand, weil beispielsweise für jedes von der Regulierung betroffene Produkt eine Risikoanalyse durchgeführt und eine technische Dokumentation erstellt werden muss. Außerdem müssen unter anderem Unfälle an Marktüberwachungsbehörden gemeldet werden, dadurch werden Rückrufe deutlich aufwendiger.
Die gewünschte weltweite Rückverfolgbarkeit von Produkten wird dabei aber eher ein Wunsch der EU-Kommission bleiben. Denn ein Durchgriff auf Akteure in Drittstaaten ist nach wie vor nicht möglich, und die Vollzugsbehörden haben keine Ressourcen, immer mehr Regeln bei zunehmenden Sendungen zu kontrollieren.