EBPG
Ökodesign im deutschen Recht
Ökodesign steht für die umweltgerechte Gestaltung von Produkten. Hersteller, Händler und Verbraucher finden die gesetzlichen Grundlagen dazu in der Ökodesign-Richtlinie der EU (Richtlinie 2009/125/EG). In Deutschland setzen ein Gesetz und eine Verordnung die Ökodesign-Richtlinie in nationales Recht um.
Bereits seit 2005 ist die Ökodesign-Richtlinie 2005/32/EG in Kraft. Im März 2007 wurde sie durch das Energiebetriebene-Produkte-Gesetz (EBPG) in deutsches Recht überführt. Die Ökodesign-Richtlinie ist eine Rahmenrichtlinie und betrifft energiebetriebene Produkte (außer Verkehrsmittel), d. h. Produkte, denen Energie zugeführt werden muss, damit sie bestimmungsgemäß funktionieren können oder Produkte zur Erzeugung, Übertragung und Messung von Energie. Weitergehende produktspezifische Anforderungen sind für einzelne Produktgruppen in Durchführungsverordnungen festgelegt. Es handelt sich dabei um Mindeststandards, deren Erfüllung Voraussetzung für die Marktzulassung ist und mit der CE-Kennzeichnung ausgewiesen wird. Die Entwicklung von Durchführungsmaßnahmen läuft seit mehreren Jahren und bezieht sich aktuell auf 19 Produktgruppen. Der Prozess ist noch nicht beendet, aber weit fortgeschritten. Den Geltungsbereich der Ökodesign-Richtlinie finden Sie hier.
Am 25.11.2011 ist das Gesetz zur Novellierung des EBPG in Kraft getreten. Damit wurde die neugefasste Ökodesign-Richtlinie (2009/125/EG) der Europäischen Union in deutsches Recht umgesetzt und der Gesetzestitel in "Energieverbrauchsrelevante-Produkte-Gesetz (EVPG)" geändert. Die Richtlinie 2009/125/EG hat den Geltungsbereich der Ökodesign-Richtlinie (2005/32/EG) von energiebetriebenen auf energieverbrauchsrelevante Produkte erweitert.
Die Richtlinie erlaubt der EU-Kommission, Mindestanforderungen für die umweltgerechte Gestaltung dieser Produkte festzulegen. Dadurch soll der Energieverbrauch gesenkt, der Materialaufwand vermindert und die Belastung mit Schadstoffen reduziert werden. Zugleich wird ein Beitrag zur Sicherheit der Energieversorgung geleistet. Mit der Gesetzesnovelle werden zudem einige Vorschriften des EBPG zu Marktüberwachung und Akkreditierung an die Verordnung (EG) Nr. 765/2008 angepasst. Dadurch erhalten die zuständigen Behörden der Länder verbesserte Befugnisse für die Überprüfung von Produkten aus dem In- und Ausland.
Stand: August 2020