Innovation und Technologieberatung

Nationale Norm

Entstehung einer nationalen Norm

Grundsätzlich kann jeder einen begründeten Antrag auf Erarbeitung einer nationalen Norm stellen. Dieser muss begründet sein und bereits einen konkreten Vorschlag beinhalten.
Nach Eingang bei der nationalen Normungsorganisation, dem Deutschen Institut für Normung DIN, wird geklärt, ob ein entsprechender Bedarf besteht, ob die Bearbeitung eventuell auf europäischer oder internationaler Ebene erfolgen soll und ob genügend finanzielle Mittel zur Bearbeitung zur Verfügung stehen. Finden allerdings zum gleichen Thema auf der europäischen Ebene vergleichbare Arbeiten statt, wird die nationale Normungsarbeit unterbleiben.
Über die Aufnahme neuer Normungsarbeiten wird die Öffentlichkeit vom DIN informiert und kann dazu Stellung nehmen.
Bei Annahme des  Normungsantrages durch das DIN wird vom zuständigen Ausschuss ein erstes Manuskript für den Norm-Entwurf erstellt. Diesem können im Verlauf der Beratungen weitere folgen, bis ein Konsens erreicht wird. Dieser Vorschlag wird dann für eine Norm öffentlich zur Diskussion gestellt.
Bei Erreichen eines Konsens wird dieser Norm-Entwurf vom DIN veröffentlicht. Innerhalb einer bestimmten Frist kann dann jedermann zu diesem Normen-Entwurf seine begründete Stellungnahme abgeben. Dies sollte unter Verwendung der Einspruchstabelle erfolgen, die Sie hier finden. Alle Stellungnahmen werden vom zuständigen Ausschuss bearbeitet bis ein Konsens erreicht wurde und das Manuskript verabschiedet und anschließend als DIN–Norm veröffentlicht wird.
Weicht das Manuskript für die Norm wesentlich vom Inhalt des Norm-Entwurfes ab, so wird in Ausnahmefällen zuvor erneut ein (zweiter) Norm-Entwurf veröffentlicht, zu dem erneut Stellungnahmen abgegeben werden können.
Stellungnehmende, deren Einwänden vom zuständigen Ausschuss nicht hinreichend gefolgt wird, haben innerhalb bestimmter Fristen das Recht, ein Schlichtungs- oder Schiedsverfahren zu beantragen.
Stand: Mai 2022