Innovation und Technologieberatung

Europäische Norm

Grundsätzlich kann jeder einen begründeten Antrag auf Erarbeitung einer europäischen Norm stellen.
Ein Normungsantrag wird über die jeweilige nationale Normungsorganisation – in Deutschland ist dies das DIN Deutsches Institut für Normung – eingereicht. Dieser Normungsantrag wird dann weitergereicht an die europäische  Normungsorganisation CEN (Comité Européen Normalisation) bzw. an die CENELEC (Comité Européen de Normalisation Éléctrotechnique).
Stimmen die CEN-Mitglieder dem Normungsantrag zu, ordnet CEN das Projekt einem technischen Komitee (TC = technical comité) zu, welches den Auftrag an eine seiner Arbeitsgruppen (WG = working group) weiterleitet.
Auf der nationalen Ebene wird dieses Projekt durch die sog. Spiegelgremien begleitet. Das Bindeglied zwischen der europäischen und nationalen Ebene bilden Delegierte des CEN, welche in den TC´s mitarbeiten und die nationale Meinung vertreten. In die WG entsendet CEN Experten, die vorrangig ihre Fachmeinung vertreten.
In den WGs wird eine Normenvorlage erarbeitet. Das TC informiert die nationalen Spiegelgremien und entscheidet, ob die Normenvorlage ausgereift ist, um sie als Normenentwurf  (prEN) über die nationalen Spiegelgremien in die öffentliche Umfrage gestellt werden kann. Gegebenenfalls muss die WG noch Änderungen durchführen.
Im Rahmen der öffentlichen Umfrage könne alle interessierten Kreise zum Normenentwurf Stellung nehmen. Das DIN als zuständiges Spiegelgremium für Deutschland, fasst diese Stellungnahmen aus Deutschland kommend  zusammen und leitet diese an das TC weiter. Diese nationalen Stellungnahmen werden dann von der zuständigen WG diskutiert und entsprechend der Ergebnisse in den Normenentwurf zu einem Schlussentwurf eingearbeitet.
Dieser Schlussentwurf wird den nationalen Normungsorganisationen erneut zur Abstimmung vorgelegt und, nach erfolgreicher Abstimmung, veröffentlicht.
Diese neue Norm muss dann von allen CEN-Mitgliedern übernommen werden.
Ist dies eine europäische Norm, die sich auf eine europäische Produktrichtlinie bezieht, dann wird diese im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Wird sie von einem Mitgliedsstaat ins nationale Normenwerk übernommen, dann gilt sie als harmonisierte Norm und löst damit eine so genannte Vermutungswirkung aus.
Eine europäische Norm sollte nach 3 Jahren erstellt worden sein.

Stand: Juni 2022