Informationen und Muster

Allgemeines

1. Was ist eine EG/EU-Konformitätserklärung?

Mit der EG/EU-Konformitätserklärung bestätigt der Hersteller (oder sein in der Europäischen Gemeinschaft niedergelassener Bevollmächtigter) rechtsverbindlich, dass das betreffende Produkt alle  Anforderungen der auf dieses Produkt anwendbaren EG/EU-Richtlinien erfüllt.
Die Konformität des Produktes mit den zutreffenden EG-Richtlinien wird im Rahmen eines (abhängig von der zutreffenden EG/EU-Richtlinie) Konformitätsverfahrens überprüft.

2. Inhalt einer EG/EU-Konformitätserklärung

Die EG-Konformitätserklärung hat insbesondere Angaben zu enthalten über:
  • Name und Anschrift des Herstellers oder seines Bevollmächtigten,
  • Beschreibung des Produkts,
  • die für das Produkt bekannt gemachten harmonisierten oder anerkannten Normen,
  • Namen und Anschriften der Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstellen,
  • Name und Funktion der Person, die zur Unterzeichnung im Namen des Herstellers oder seines Bevollmächtigten ermächtigt ist.
Die genauen Angaben sind der für das betreffende Produkt geltende EG-Richtlinie zu entnehmen.

3. Wer erstellt diese EG/EU-Konformitätserklärung?

Der Hersteller oder sein in der Europäischen Gemeinschaft niedergelassener Bevollmächtiger (dies kann jede schriftlich vom Hersteller bevollmächtigter natürliche oder juristische Person sein) muss die EG-Konformitätserklärung nach Abschluss des Konformitätsbewertungsverfahrens ausstellen und unterschreiben. Weder Importeure noch Händler sind berechtigt, die bei einem Produkt fehlende Konformitätserklärung zu erstellen und zu unterschreiben. Wenn sie allerdings Produkte unter ihrem eigenen Namen in den Markt bringen, sind sie "Hersteller" und müssen damit die für das betreffende Produkt geltenden Richtlinien erfüllen, also auch die Konformitätserklärung erstellen und unterschreiben. Damit sind sie aber auch für die Sicherheit des Produktes verantwortlich. Im Regelfall haben Importeure und Händler die Pflicht, bei der Einführung von Produkten zu kontrollieren, ob der Hersteller alle notwendigen Schritte gemäß der geltenden EG-Richtlinien unternommen hat und alle geforderten Dokumente vorliegen.

4. Muster von EG-Erklärungen als PDF-Dokument

EG-Konformitätserklärung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 93 KB) gemäß EG-Richtlinie Maschinen 2006/42/ EG, Anhang II Teil A
EG-Einbauerklärung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 94 KB) gemäß EG-Richtlinie Maschinen 2006/42/EG, Anhang II Teil B
EC-Declaration of Conformity (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 89 KB) annex II point A of european directive 2006/42/EC
EC-Declaration of Incorporation of partly completed Machinery (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 95 KB) annex II point B of european directive 2006/42/EC
EU-Konformitätserklärung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 83 KB) gemäß EU-Richtlinie EMV  2014/30/EU
EU-Konformitätserklärung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 82 KB)gemäß der EU-Niederspanungsrichtlinie 2014/35/EU
EG-Konformitätserklärung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 55 KB) gemäß EG-Richtlinie Spielzeug 2009/48/EG, Anhang III
EU-Konformitätserklärung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 115 KB) gemäß EU-Richtlinie RoHS  2011/65/EU, Anhang VI

5. Konformitätserklärung nach DIN EN ISO/IEC 17050-1:2010-08

Man muss unterscheiden zwischen einer EG/EU-Konformitätserklärung und einer Konformitätserklärung nach der DIN EN ISO/IEC 17050-1:2010-08. Eine EG/EU-Konformitätserklärung gilt für die in der jeweils für das Produkt geltenden EG/EU-Richtlinie genannten grundlegenden Anforderungen an das Produkt.
Im Gegensatz dazu gilt die Konformitätserklärung nach der DIN 17050 für z. B. Leistungsdaten, Anschlussmaßen, also nicht unbedingt für die in den Richtlinien genannten Anforderungen. Die Daten dieser Konformitätserklärung bezieht sich auf die vertraglich formulierten Daten in einer Bestellung (Lastenheft).
Insofern kann ein Kunde u. U. eine EG/EU-Konformitätserklärung gemäß einer EG/EU-Richtlinie (z. B. der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG) fordern und gleichzeitig eine Konformitätserklärung nach DIN 17050.
Stand: Mai 2021