Innovation und Technologieberatung
Beratungstage - gewerbliche Schutzrechte
Die Umsetzung von neuen technischen Entwicklungen in marktfähige Produkte oder Verfahren ist oft ein langer Weg und meist mit hohen Kosten und Risiken verbunden. Wichtig ist es daher, vorher zu prüfen, ob diese Neuentwicklung nicht bereits am Markt vorhanden und/oder möglicherweise durch gewerbliche Schutzrechte geschützt ist. Weiterhin kann es unerlässlich sein, seine eigenen Erfindungen vor Nachahmung zu schützen, um sich so einen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen.
Um den Unternehmen eine erste Hilfestellung bei Fragen zu den gewerblichen Schutzrechten (Patente, Gebrauchsmuster, Geschmacksmuster, Marken) zu gewähren, bietet die IHK Koblenz in Zusammenarbeit mit in der Region ansässigen Patentanwälten einen regelmäßigen individuellen Beratungsdienst an bestimmten Tagen an.
Der nächste Termin findet am 19. Februar 2025 in der IHK Koblenz statt.
Gegenstand der Beratung sind grundsätzlich alle Fragestellungen rund um das Thema Schutzrechte, wie beispielsweise:
- Ist die Erfindung schutzrechtsfähig?
- Welche Schutzrechtsarten gibt es?
- Welche Schritte sind bis zur Anmeldung von Schutzrechten notwendig?
- Wie schütze ich meine Idee im Ausland?
- Welche Kosten entstehen dabei?
- usw.