Aus- und Weiterbildung
Sachkundeprüfung Immobiliardarlehensvermittler
"Geprüfte*r Fachfrau*Fachmann für Immobiliardarlehensvermittlung IHK" gem. § 34 i Abs. 2 Nr. 4 GewO
Geplante Prüfungstermine bei der IHK Koblenz (sofern Bedarf besteht):
- 18./19. März 2025
- 17./18. Juni 2025
- 16./17.09.2025
Anmeldeschluss ist jeweils 30 Kalendertage vor diesen Terminen
Hier finden Sie weitere Dokumente/Hinweise:
1. für die An- und Abmeldung
- Online-Anmeldung
- Gebührenübernahmeerklärung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 30 KB) (falls die Prüfungsgebühren von einem anderen Kostenträger übernommen werden)
- Abmeldung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 50 KB)
Hinweise zur Online-Anmeldung:
Die Anmeldung zu einem bestimmten Termin ist für die IHK Koblenz erst verbindlich, wenn der Termin schriftlich von ihr bestätigt wurde.
Die Anmeldung zu einem bestimmten Termin ist für die IHK Koblenz erst verbindlich, wenn der Termin schriftlich von ihr bestätigt wurde.
Die Prüfungseinladungen sowie der Gebührenbescheid (für Selbstzahler) werden an die in der Anmeldung angegebene E-Mail-Adresse verschickt.
Sollten die Prüfungsgebühren von einem anderen Kostenträger übernommen werden, so ist die Gebührenübernahmeerklärung bei der Anmeldung mit hochzuladen!
Teilprüfung (nur schriftlicher Prüfungsteil):
Voraussetzung zur Anmeldung einer Teilprüfung (nur schriftlicher Teil) ist, dass der Befreiungsnachweis gem. § 3 Abs. 5 ImmVermV mit der Anmeldung hochgeladen wird.
Voraussetzung zur Anmeldung einer Teilprüfung (nur schriftlicher Teil) ist, dass der Befreiungsnachweis gem. § 3 Abs. 5 ImmVermV mit der Anmeldung hochgeladen wird.
Wiederholungsprüfung (nur praktischer Teil):
Voraussetzung ist, dass der entsprechende Bescheid zur bestandenen schriftlichen Prüfung mit der Anmeldung hochgeladen wird.
Voraussetzung ist, dass der entsprechende Bescheid zur bestandenen schriftlichen Prüfung mit der Anmeldung hochgeladen wird.
Hinweise zur Abmeldung:
Sie können von der Prüfung nur schriftlich zurücktreten.
Bei Rücktritt von der Prüfung nach dem Anmeldeschluss ist eine Stornogebühr in Höhe von 50 % der Prüfungsgebühr fällig.
Rücktrittsgebühr Vollprüfung: 135,00 Euro
Rücktrittsgebühr Teilprüfung: 67,50 Euro
Rücktrittsgebühr Wiederholungsprüfung praktischer Teil: 67,50 Euro
Bei Nichtantritt der Prüfung ohne wichtigen Grund (z. B. Krankheit mit Attest) wird die jeweilige Prüfungsgebühr in vollem Umfang erhoben.
Sie können von der Prüfung nur schriftlich zurücktreten.
Bei Rücktritt von der Prüfung nach dem Anmeldeschluss ist eine Stornogebühr in Höhe von 50 % der Prüfungsgebühr fällig.
Rücktrittsgebühr Vollprüfung: 135,00 Euro
Rücktrittsgebühr Teilprüfung: 67,50 Euro
Rücktrittsgebühr Wiederholungsprüfung praktischer Teil: 67,50 Euro
Bei Nichtantritt der Prüfung ohne wichtigen Grund (z. B. Krankheit mit Attest) wird die jeweilige Prüfungsgebühr in vollem Umfang erhoben.
2. für die Vorbereitung und Durchführung
- Allgemeine Informationen zur Prüfung
- Prüfungsordnung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 84 KB)
- Rahmenplan
- Testprüfung
- Fallvorgaben und Protokollbogen zur praktischen Prüfung
- Anbieter von Vorbereitungskursen
3. Sonstiges
- Gleichstellung anderer Berufsqualifikationen
- Anforderung einer Ersatzbescheinigung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 44 KB)
Die Prüfungsgebühren entnehmen Sie bitte der nachstehenden Tabelle.
Prüfung | Kosten |
Vollprüfung | 270,00 € |
Teilprüfung | 135,00 € |
Wiederholungsprüfung nur praktischer Teil | 135,00 € |
Verwaltungsgebühr bei Rücktritt Vollprüfung | 135,00 € |
Verwaltungsgebühr bei Rücktritt Teilprüfung | 67,50 € |
Verwaltungsgebühr bei Rücktritt Wiederholung prak. Teil | 67,50 € |
Kosten Ersatzbescheinigung | 40,00 € |