Wirtschaftszweige
Schulungsveranstalter BKrFQG
Liste der Schulungsveranstalter für die beschleunigte Grundqualifikation und/oder für die Weiterbildung im Rahmen des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes
Bitte senden Sie uns noch den jeweiligen Nachweis per Fax (0261/106-55255) oder per E-Mail (schneider@koblenz.ihk.de) zu.
- Fahrschule; Kopie der aktuellen Fahrschulerlaubnis
- Ausbildungsbetrieb für "Berufskraftfahrer/-in" oder "Fachkraft im Fahrbetrieb"; Bescheinigung nach § 7 Abs. 1 Nr. 3 BKrFQG, ausgestellt von der IHK
- sonstige anerkannte Ausbildungseinrichtung; Kopie der „Staatlichen Anerkennung als Ausbildungsstätte“ des Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz