Informationen zum Thema
Weiterbildung (Module)
Die Pflicht zur Weiterbildung betrifft alle Kraftfahrer*innen, deren Beruf es ist, einen Omnibus oder einen LKW zu lenken.D. h. jeder, der als Busfahrer*innen oder LKW-Fahrer*innen gewerblich unterwegs ist.Unabhängig davon, ob eine Grundqualifikation oder eine beschleunigte Grundqualifikation absolviert wurde oder die Besitzstandregelung (Führerscheinerhalt vor 10.09.2008 Personenverkehr, 10.09.2009 Güterverkehr) greift.