Hilfreiche Informationen
Unterrichtung und Schulung nach § 4
Gaststättenunterrichtung
Unterrichtung nach § 4 Abs. 1, Satz 4 Gaststättengesetz
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Lebensmittelhygieneschulung
Schulung nach § 4 Lebensmittelhygieneverordnung
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Rechtliche Grundlage
Wer neben Speisen und alkoholfreien Getränken auch alkoholische Getränke verabreichen will, bedarf nach dem Gaststättengesetz einer Erlaubnis (Konzession). Diese wird nur dann erteilt, wenn der*die Antragsteller*in anhand einer Bescheinigung der IHK nachweist, dass er über die Grundzüge der für den in Aussicht genommenen Betrieb notwendigen lebensmittelrechtlichen Kenntnisse unterrichtet worden ist und mit ihnen als vertraut gelten kann.
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Rechtliche Grundlage
Gemäß der Lebensmittelhygiene-verordnung müssen alle Personen ohne einschlägige Berufsausbildung, die mit leicht verderblichen Lebensmitteln umgehen, herstellen, behandeln und verkaufen, in Fragen der Lebensmittel-hygiene umfangreich geschult werden.
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Zielgruppe
Inhaber*innen und verantwortliche Mitarbeiter*innen aus Gastronomiebetrieben, Gemeinschaftsverpflegungs- und Cateringunternehmen.
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Zielgruppe
Inhaber*innen und verantwortliche Mitarbeiter*innen aus Gastronomiebetrieben, Gemeinschaftsverpflegungs- und Cateringunternehmen.
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Inhalt
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Inhalt
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Dauer
08:45 Uhr bis 12:30 Uhr
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Dauer
10:15 Uhr bis 18:00 Uhr
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Gebühr
65 € p. P. (inkl. Kaffeepause) |
Entgelt
120 € p. P. (inkl. Kaffeepause und Mittagsimbiss) |