Verbraucherschutz
Aufgaben und Adressen der Lebensmittelüberwachung
Die behördliche Lebensmittelüberwachung in Deutschland basiert auf dem Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) und hat als Ziel, den Verbraucher vor Gesundheitsgefahren sowie Irreführung und Täuschung zu schützen hinsichtlich des Verkehrs mit Lebensmitteln, kosmetischen Mitteln, Bedarfsgegenständen und Futtermitteln. Zusätzlich befasst sich die Lebensmittelüberwachung mit den nicht vom LFGB erfassten Erzeugnissen nach dem Wein- und dem Tabakrecht.
Zu den Aufgaben der amtlichen Lebensmittelüberwachung gehören u. a.:
- Überwachung von Betrieben, die Lebensmittel, Bedarfsgegenstände aller Art, Kosmetika, Tabakwaren sowie Reinigungsmittel herstellen, verarbeiten und in den Verkehr bringen.
- Überwachung von Gaststätten und Imbissbetrieben sowie Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung und sonstigen gewerblichen genutzten Küchen.
- Überwachung von Volksfesten und Großveranstaltungen.
- Entnahme von Proben und Veranlassung ihrer Untersuchung auf Verkehrsfähigkeit.
- Durchführung von Hygienekontrollen in den genannten Betrieben.
- Verfolgung von Verbraucherbeschwerden.
- Ahndung von Rechtsverstößen.
Neben der Wahrnehmung dieser v. g. ordnungsbehördlichen Überwachungsaufgaben verstehen sich die Mitarbeiter der Lebensmittelüberwachung auch als Berater und Ansprechpartner für alle Lebensmittelbetriebe. Bei Fragen und Problemen können Sie sich direkt an die zuständigen Mitarbeiter wenden.