Unser Ehrenamt

Vollversammlungs-Sitzungen

Die Protokolle der Sitzungen der IHK-Vollversammlung können Sie hier nachlesen. Die Veröffentlichung erfolgt nach § 6 Abs. 3 der IHK-Geschäftsordnung.
IHK-zugehörige Unternehmerinnen und Unternehmer können nach vorheriger Anmeldung an den internen Sitzungen der IHK-Vollversammlung teilnehmen (sofern es das Platzangebot zulässt). Der jeweils nächste Sitzungstermin wird auf dieser Seite angekündigt.