Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Lehrer engagiert
Berufsbildungsausschuss
Die Aufgaben des Berufsbildungsausschusses der IHK Koblenz ergeben sich aus dem Berufsbildungsgesetz (BBiG). Im Gegensatz zu den anderen Ausschüssen der IHK Koblenz wird der Berufsbildungsausschuss nach den Vorgaben des BBiG errichtet. Die ordentlichen und stellvertretenden Mitgliederinnen und Mitglieder des Berufsbildungsausschusses werden vom Wirtschaftsministerium Rheinland-Pfalz berufen. Eine Berufungsperiode beträgt vier Jahre. Aktuell dauert diese noch bis 2026.
Der Ausschuss ist paritätisch besetzt mit je sechs beauftragen Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern, sechs beauftragten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie sechs Lehrerinnen und Lehrern von Berufsbildenden Schulen. Die Lehrerinnen und Lehrer haben eine beratende Stimme. Jedes Ausschussmitglied hat jeweils eine Stellvertreterin bzw. einen Stellvertreter.
Der Berufsbildungsausschuss ist in allen wichtigen Angelegenheiten der beruflichen Bildung zu unterrichten und zu hören. Darüber hinaus hat er die Möglichkeit, die von der IHK als zuständige Stelle zu erlassenen Rechtsvorschriften zu beschließen und die Berufsbildungspolitik der IHK mitzugestalten.
Die Tätigkeit im Berufsbildungsausschuss ist ehrenamtlich.