Bundesgesetz
IHK-Gesetz (IHKG)
Das Bundesgesetz zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern vom 18. Dezember 1956 (BGBl. I, 920) wird auch IHK-Gesetz (IHKG) genannt. Es regelt Aufgaben, Finanzierung und Mitgliedschaft in der IHK und wurde inzwischen mehrfach geändert und erweitert. Den aktuellen Text finden Sie hier.