Über uns
Geschäftsordnung
Die IHK-Vollversammlung ist das demokratisch legitimierte höchste Entscheidungsorgan der IHK. Sie bestimmt als Vertreterin aller Mitgliedsunternehmen die Richtlinien der IHK-Arbeit und beschließt über Fragen, die von grundsätzlicher Bedeutung für die gewerbliche Wirtschaft des IHK-Bezirks sowie die IHK-Arbeit sind. Ihre Aufgaben und Zuständigkeiten sind durch Gesetze, Verordnungen und Richtlinien und die IHK-Satzung festgelegt.
Darüber hinaus hat die IHK-Vollversammlung die IHK-Geschäftsordnung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 387 KB) erstellt.