Datenschutz

DSGVO - Fachkundeprüfung im Güterkraftverkehr


Informationen gem. Art. 13 DSGVO und Art. 14 DSGVO gegenüber Teilnehmern der Fachkundeprüfung im Güterkraftverkehr

1. Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit

Die Datenschutzhinweise erfolgen im Zusammenhang mit der gesetzlichen Aufgabe der IHK, die Fachkunde im Güterkraftverkehr zu prüfen.

2. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen

Industrie- und Handelskammer Koblenz Schlossstr. 2, 56068 Koblenz
0261 / 106-0
0261 / 106-234
E-Mail: datenschutz@koblenz.ihk.de

3. Kontaktdaten der/des behördlichen Datenschutzbeauftragten

Jan Morgenstern
MORGENSTERN consecom GmbH
Große Himmelsgasse 1
67346 Speyer
E-Mail: datenschutz@m-consecom.de

4. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

Ihre Daten werden erhoben, um die Fachkundeprüfungen im Güterkraftverkehr durchzuführen. Ihre Daten werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c DSGVO in Verbindung mit § 3 Abs. 6 Nr. 1 GüKG i.V.m. § 5 Abs. 6, § 6 GBZugV sowie der Prüfungsordnung der IHK verarbeitet. Ihre Daten werden zur Durchführung und Abwicklung der Fachkundeprüfung einschließlich des Prüfungsergebnisses sowie für die Ausstellung von Zweitschriften und die Bewertung von Freistellungsanträgen verarbeitet. Sofern Sie Empfänger des Gebührenbescheids sind, werden Ihre Daten zur Zahlungsabwicklung verarbeitet.

5. Welche Daten verarbeitet die IHK?

Folgende Daten werden erhoben:
  • Titel, Name, Vorname, ggf. Geburtsname
  • Geburtsdatum, Geburtsort, Geburtsland
  • Staatsangehörigkeit
  • Geschlecht
  • Anschrift, ggf. auch von Unternehmen oder sonstiger dritter Person für Gebührenbescheid
  • Prüfungsergebnis
  • Kommunikationsdaten

6. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten

Ihre personenbezogenen Daten werden ggf. übermittelt an:
  • die Finanzbuchhaltung innerhalb der IHK zur Zahlungsabwicklung
  • mit der Prüfungsabwicklung und -durchführung befasste Mitarbeiter innerhalb der IHK
  • an den Prüfungsausschuss und an die Prüfungsaufsicht zur Abnahme der Prüfung
  • ggf. an andere IHKs zwecks Prüfungsfreistellung.
Unsere Dienstleister für die technische Unterstützung der Anwendung haben Zugriff auf die Daten.

7. Übermittlung von personenbezogenen Daten in ein Drittland

Es ist nicht geplant, Ihre personenbezogenen Daten in ein Drittland oder eine internationale Organisation zu übermitteln.

8. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten

Aufbewahrungsfristen ergeben sich aus den gesetzlichen Regelungen zur Aufgabenübertragung auf die IHKs, aus dem Satzungsrecht der IHKs und/oder aus
steuerrechtlichen Aspekten. Nach Abschluss der Gesamtprüfung werden die Niederschriften und Prüfungsunterlagen zehn Jahre und das Prüfungsergebnis fünfzig Jahre aufbewahrt.
Der Prüfungsbogen wird ein Jahr aufbewahrt. Die Aufbewahrung kann auch elektronisch erfolgen.

9. Quelle der Daten

Hat Ihr Arbeitgeber Sie zur Prüfung angemeldet, haben wir Ihre Daten von ihm erhalten.

10. Betroffenenrechte

Nach der EU-Datenschutzgrundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:
Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).
Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).
Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).
Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).
Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die IHK, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
Zur Ausübung Ihrer Rechte wenden Sie sich bitte an den behördlichen Datenschutzbeauftragten.
Bei datenschutzrechtlichen Beschwerden können Sie sich an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden:
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Postfach 30 40, 55020 Mainz
Tel.: 06131 208-2449
Fax: 06131 208-2497
E-Mail: poststelle@datenschutz.rlp.de

11. Pflicht zur Bereitstellung der Daten

Sie sind dazu verpflichtet, Ihre Daten anzugeben. Diese Verpflichtung ergibt sich aus § 3 Abs. 6 Nr. 1 GüKG i.V.m. § 5 Abs. 6, § 6 GBZugV.
Die IHK Koblenz benötigt Ihre Daten, um Ihren Antrag auf Teilnahme an der Prüfung zu bearbeiten, wenn Sie die erforderlichen Daten nicht angeben, kann Ihr Antrag nicht bearbeitet werden.

Stand: 03/2024