Datenschutz
DSGVO - Auszubildende
- 1. Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit
- 2. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen
- 3. Kontaktdaten der Datenschutzbeauftragten für die IHK Koblenz
- 4. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
- 5. Welche Daten verarbeitet die IHK?
- 6. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten
- 7. Übermittlung von personenbezogenen Daten in ein Drittland
- 8. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten
- 9. Betroffenenrechte
- 10. Quelle der Daten
- 11. Pflicht zur Bereitstellung der Daten
1. Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit
Die Datenschutzhinweise erfolgen im Zusammenhang mit Ihrem Berufsausbildungsverhältnis bzw. Umschulungsvertrag oder Ihrer Berufsausbildungsvorbereitung und der Betreuung Ih- res in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse eingetragenen Ausbildungsberufs durch die IHK.
2. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen
IHK Koblenz, Schlossstraße 2
56068 Koblenz
0261-106-0
0261-106-234
E-Mail: datenschutz@koblenz.ihk.de
56068 Koblenz
0261-106-0
0261-106-234
E-Mail: datenschutz@koblenz.ihk.de
3. Kontaktdaten der Datenschutzbeauftragten für die IHK Koblenz
Jan Morgenstern
MORGENSTERN consecom GmbH
Große Himmelsgasse 1
67346 Speyer
E-Mail: datenschutz@m-consecom.de
MORGENSTERN consecom GmbH
Große Himmelsgasse 1
67346 Speyer
E-Mail: datenschutz@m-consecom.de
4. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
Ihre Daten werden erhoben für die Führung des Verzeichnisses der Berufsausbildungsverhältnisse, die Überwachung der Durchführung des Ausbildungsverhältnisses, die Beratung der an der Ausbildung Beteiligten sowie die Organisation bzw. Durchführung von Zwischen- und Abschlussprüfungen und die Ausstellung von Prüfungszeugnissen sowie ggf. deren Zweitschriften.
Zu unseren gesetzlichen Aufgaben nach § 34 BBiG gehört es, ein Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse einzurichten und zu führen. Während der Dauer des Ausbildungsverhältnisses sind wir außerdem für die Überwachung der Durchführung der Ausbildung (§ 76 BBiG) und die Durchführung der Zwischen- und Abschlussprüfungen sowie die Erstellung von Prüfungszeugnissen (§§ 37, 48 BBiG) und die Erstellung von Statistiken verantwortlich. Ihre Daten werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c DSGVO iVm Berufsbil- dungsgesetz (BBiG) (u. a. §§ 27 ff., 32 ff., 34 ff., 37 ff., 76 BBiG) verarbeitet. Die Berufsbil- dung wird nach der Ausbildungsordnung, dem einschlägigen Ausbildungsberufsbild, dem BBiG und den Bestimmungen des Berufsausbildungsvertrages durchgeführt.
5. Welche Daten verarbeitet die IHK?
Folgende Daten werden verarbeitet:
- Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift der Auszubildenden
- Geschlecht, Staatsangehörigkeit, allgemeinbildender Schulabschluss, vorausgegangene Teilnahme an berufsvorbereitender Qualifizierung oder beruflicher Grundbildung, berufliche Vorbildung
- erforderlichenfalls Name, Vorname und Anschrift der gesetzlichen Vertreter oder Vertreterinnen
- Ausbildungsberuf einschließlich Fachrichtung
- Datum des Abschlusses des Ausbildungsvertrages, Ausbildungsdauer, Dauer der Probe- zeit
- Datum des Beginns der Berufsausbildung
- Art der Förderung bei überwiegend öffentlich, insbesondere auf Grund des Dritten Buches Sozialgesetzbuch geförderten Berufsausbildungsverhältnissen
- Name und Anschrift des Ausbildenden, Anschrift der Ausbildungsstätte, Wirtschafts- zweig, Zugehörigkeit zum öffentlichen Dienst
- Prüfungsergebnisse und Noten
Mit Ihrer Einwilligung können Sie zur erleichterten Kontaktaufnahme auch Ihre Telefonnummer und Emailadresse angeben.
6. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten
Ihre personenbezogenen Daten werden zum Teil übermittelt an:
- Statistische, d.h. anonymisierte, Daten an die Agentur für Arbeit
- statistische, d.h. anonymisierte, Daten an das Bundesinstitut für berufliche Bildung (BiBB)
- statistische, d.h. anonymisierte, Daten an das Statistische Landesamt bzw. über DESTATIS
- statistische, d.h. anonymisierte, Daten an die DIHK (Deutsche Industrie- und Handelskammer)
- die Finanzbuchhaltung innerhalb der IHK zur Zahlungsabwicklung
- mit der Prüfungsabwicklung und -durchführung befasste Mitarbeiter innerhalb der IHK
- an Prüfungsausschüsse zur Abnahme der Prüfung
- ggf. an andere IHKs zwecks Übernahme der Prüfung/Prüfungsfreistellung
- Übermittlung an eine andere IHK zur Durchführung der Prüfung.
- Datenverarbeitungsdienstleister (Rechenzentrum) zur Verarbeitung/-Ermittlung/- Berechnung/- Bereitstellung von Prüfungsergebnissen
Dabei werden nur diejenigen personenbezogenen Daten übermittelt, die für die Erfüllung des jeweiligen Zwecks erforderlich sind. Ihre Prüfungsergebnisse erhalten auf Anforderung die Ausbildungsbetriebe, § 37 Abs. 2 BBiG.
7. Übermittlung von personenbezogenen Daten in ein Drittland
Es ist nicht geplant, Ihre personenbezogenen Daten in ein Drittland oder eine internationale Organisation zu übermitteln.
8. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten
Aufbewahrungsfristen ergeben sich aus den gesetzlichen Regelungen zur Aufgabenübertragung auf die IHKs, aus dem Satzungsrecht der IHKs und/oder aus steuerrechtlichen Aspekten. Der eingetragene Ausbildungsvertrag wird 6 Jahre aufbewahrt. Zu Nachweiszwecken wer- den die schriftlichen Prüfungsunterlagen 2 Jahre nach Bestehen der Prüfung und die Niederschriften der Prüfungsergebnisse 10 Jahre aufbewahrt. Um Zweitschriften Ihrer Prüfungszeugnisse erstellen und Bescheinigungen für die Rentenklärung ausstellen zu können, löschen wir die Daten der Prüfungszeugnisse, 50 Jahre nach Ablegen der Prüfung, sofern Sie zuvor keine Löschung verlangen.
9. Betroffenenrechte
Nach der EU-Datenschutzgrundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:
Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).
Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).
Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).
Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).
Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die IHK, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).
Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).
Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).
Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).
Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die IHK, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
Zur Ausübung Ihrer Rechte wenden Sie sich bitte an den behördlichen Datenschutzbeauftragten.
Bei datenschutzrechtlichen Beschwerden können Sie sich an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden:
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Postfach 30 40
55020 Mainz
E-Mail: poststelle@datenschutz.rlp.de Tel: +49 (0) 6131 208-2449
Fax: +49 (0) 6131 208-2497
Bei datenschutzrechtlichen Beschwerden können Sie sich an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden:
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Postfach 30 40
55020 Mainz
E-Mail: poststelle@datenschutz.rlp.de Tel: +49 (0) 6131 208-2449
Fax: +49 (0) 6131 208-2497
10. Quelle der Daten
Die Daten aus dem Berufsausbildungsvertrag erhalten wir von dem Ausbildungsbetrieb. Die Daten aus dem Umschulungsvertrag oder bei Berufsausbildungsvorbereitungemaßnahmen erhalten wir von dem durchführenden Bildungs-/Maßnahmeträger.
11. Pflicht zur Bereitstellung der Daten
Sie sind dazu verpflichtet, Ihre Daten anzugeben. Diese Verpflichtung ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1 c und Abs. 3 b DSGVO i.V.m. §§ 10, 11, 27 bis 30, 34 bis 36, 87, 88 BBiG.
Stand: 03/2024
Stand: 03/2024