Pressemitteilung vom 14. November 2024

IHK begrüßt Fristverlängerung der Wiederaufbauhilfe

EU genehmigt längere Antragsfrist für Unternehmen im Ahrtal
Die Europäische Kommission hat die Antragsfrist für die Aufbauhilfe für Unternehmen im Ahrtal bis zum 30. Juni 2026 verlängert. Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Koblenz begrüßt die Entscheidung ausdrücklich.
IHK-Vizepräsident Jörg Schäfer betont: „Wir haben für diese Verlängerung sehr lange gekämpft. Sie ist eine wichtige Stütze und schafft Perspektive auch für sehr stark betroffene Betriebe.“
Über drei Jahre nach der Flutkatastrophe im Ahrtal ist der Wiederaufbau noch lange nicht abgeschlossen. Doch die Verlängerung der Antragsfrist bietet den Unternehmerinnen und Unternehmern im Ahrtal nun wertvolle Zeit. Die IHK Koblenz sieht in der Entscheidung der Europäischen Kommission eine notwendige Unterstützung für die von der Katastrophe schwer getroffenen Betriebe.
„Die Verlängerung der Antragsfrist zeigt, dass das Ahrtal nicht vergessen ist. Es ist ein Schritt in die richtige Richtung, dem noch viele weitere folgen müssen“, hebt Schäfer hervor.
Denn zwischen der Organisation des Wiederaufbaus, Diskussionen mit Versicherungen und Banken, dem Management von Mitarbeitenden und Kunden und dem Umgang mit persönlichen Belastungen bleibt vielen Betroffenen wenig Zeit für die Antragstellung. Zudem verschärfen Engpässe bei Gutachtern den Zeitdruck zusätzlich.
Auch Arne Rössel, Hauptgeschäftsführer der IHK Koblenz, begrüßt die Verlängerung ausdrücklich: „Die Entscheidung der EU ist ein klares Signal an die Unternehmen im Ahrtal, dass der Wiederaufbau weiterhin unterstützt wird. Doch es ist essenziell, weitere Maßnahmen zu beschließen, die den Betrieben eine langfristige Perspektive geben.“
Zu den Forderungen der IHK zählen die Verlängerung der Kurzarbeitergeldlaufzeit, damit dringend benötigte Fachkräfte bis zur Wiedereröffnung gehalten werden können. Zudem fordert die IHK eine verstärkte finanzielle Förderung von Hochwasserschutzmaßnahmen sowie die Ausweisung von Ersatzflächen für betroffene Industriebetriebe und Gewerbetreibende.
Hintergrund: Ursprünglich wären die Anträge bis Ende des Jahres fällig gewesen, um europäischem Beihilferecht zu entsprechen. Nun können Unternehmen und landwirtschaftliche Betriebe ihre Anträge bis Mitte 2026 stellen. Laut Wirtschaftsministerium wurden bisher rund 584 Millionen Euro Aufbauhilfe für 714 Unternehmen bewilligt. Mit der Fristverlängerung wird nun eine höhere Zahl von Anträgen erwartet.
Unternehmen, die Unterstützung bei der Antragstellung benötigen oder sonstige Anliegen zum Wiederaufbau haben, können sich an die IHK-Regionalgeschäftsstelle in Bad Neuenahr-Ahrweiler (Tel. 02641 99074-0 oder E-Mail fluthilfe@koblenz.ihk.de) wenden.