Pressemitteilung vom 19. September 2024
IHK-Arbeitsgemeinschaft gibt Überblick zu Grund- und Gewerbesteuererhöhungen in Rheinland-Pfalz
„Standorte nicht ohne Gegenleistung verteuern“
Angesichts steigender Grund- und Gewerbesteuerhebesätze in zahlreichen Kommunen in Rheinland-Pfalz warnen die Industrie- und Handelskammern, die Steuerschraube nicht zu überdrehen – und die Balance zwischen Steuerlast und kommunaler Infrastruktur im Blick zu behalten.
„Steuererhöhungen in einem wirtschaftlich herausfordernden Umfeld bedeuten zusätzliche Belastungen für jeden einzelnen Betrieb und sind auch für einen Standort insgesamt nicht wachstumsfördernd“, macht Dr. Florian Steidl deutlich, steuer- und finanzpolitischer Sprecher der IHK-Arbeitsgemeinschaft Rheinland-Pfalz. „Steigen die Steuern, muss sich das auch in besseren Standortbedingungen bemerkbar machen – Standorte ohne Gegenleistung zu verteuern, wirkt wie eine Wachstumsbremse.“
Die IHKs fordern deshalb Investitionen in eine moderne und wirtschaftsnahe Infrastruktur wie Straßen, ÖPNV-Anbindung, Breitbandanschlüsse, Energieversorgung, aber auch in Bildung und Betreuung, ausreichend Gewerbeflächen, eine dienstleistungsorientierte öffentliche Kommunalverwaltung und ein passendes Angebot an Fachkräften vor Ort.
Die IHK-Arbeitsgemeinschaft Rheinland-Pfalz richtet den Fokus auf das Verhältnis von steigenden Steuern und den Standortbedingungen, weil nach einer aktuellen IHK-Übersicht in den vergangenen zwei Jahren knapp ein Drittel der größeren Kommunen in Rheinland-Pfalz die Gewerbesteuer erhöht haben. Die Grundsteuer B haben mehr als drei Viertel der Kommunen angehoben.
„Der Standortvorteil vergleichsweise moderater Hebesätze in unserem Bundesland schmilzt immer weiter ab“, kommentiert Steidl. „Für unsere rheinland-pfälzischen Kommunen wird es dadurch schwieriger, im Standortwettbewerb um Unternehmen zu bestehen.“
So haben innerhalb der vergangenen zwei Jahre sechs der 22 Kommunen mit mehr als 20.000 Einwohnern in Rheinland-Pfalz die Gewerbesteuer erhöht und 17 die Grundsteuer B. Der durchschnittliche Gewerbesteuerhebesatz in Rheinland-Pfalz liegt nun bei 398 Punkten – und ist damit um 3 Prozentpunkte gegenüber 2023 gestiegen. Der durchschnittliche Grundsteuerhebesatz steigt auf 518 Punkte – ein Plus von 23 Punkten gegenüber 2023.
Gleichzeitig sei die Ausstattung mit öffentlicher Infrastruktur und wirtschaftsnahen öffentlichen Dienstleistungen regional sehr unterschiedlich – die Industrie- und Handelskammern sehen hier noch einigen Nachholbedarf.
„Das Land Rheinland-Pfalz sollte hier mehr Investitionen nicht nur planen, sondern auch realisieren. Zudem muss das Land sich noch stärker der Verantwortung für die kommunalen Haushalte und damit für die Qualität der Standortbedingungen für die Wirtschaft vor Ort stellen“, sagt Steidl.
Kommunen selbst könnten Effizienzpotentiale steigern, etwa durch Prozessoptimierung oder verstärkte interkommunale Zusammenarbeit. Auch weitere Gebietsreformen dürften kein Tabu bleiben.