Pressemitteilung vom 5. Juli 2024

Forderung: Fristverlängerung der Wiederaufbauhilfe für flutgeschädigte Unternehmen

Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Koblenz sowie die Handwerkskammer (HwK) Koblenz setzen sich nachdrücklich für eine Verlängerung der Antragsfrist zur Wiederaufbauhilfe für flutgeschädigte Unternehmen im Ahrtal ein. Aktuell endet die Frist für die Beantragung von Unternehmenshilfen aus europarechtlichen Gründen am 31. Dezember 2024. Im Gegensatz dazu wurde die Antragsfrist für private Haushalte bereits bis Mitte 2026 verlängert.
"Viele unserer Mitgliedsbetriebe haben die bisherigen Fristen nicht einhalten können, da sie sich zunächst auf die unmittelbare Schadensbewältigung und den fortlaufenden Geschäftsbetrieb konzentrieren mussten", erläutert IHK-Hauptgeschäftsführer Arne Rössel. "Eine Verlängerung der Antragsfrist würde den Unternehmen den dringend benötigten Raum geben, um die umfangreichen Antragsverfahren ordnungsgemäß abzuwickeln und die finanziellen Hilfen zu erhalten."
In den fortwährenden Beratungen betroffener Unternehmen stellen sowohl die IHK als auch die HwK fest, dass diese immer noch sehr belastet und mit der Abwicklung ihrer Schäden beschäftigt sind. Ein großer Teil war zudem sowohl privat als auch betrieblich betroffen und muss sich – neben dem Tagesgeschäft eines Unternehmens – um beide Bereiche kümmern. Die Betriebe berichten außerdem, dass sie zum Teil noch keine Einigung mit ihren Versicherungen erzielt haben und daher noch gar nicht in der Lage sind, einen Antrag zu stellen. Darüber hinaus suchen sie zum Teil noch nach Sachverständigen oder die Sachverständigen sind noch bei der Erstellung der Gutachten. In anderen Fällen wiederum müssen noch Bauanträge gestellt bzw. bewilligt werden. Dies alles dauert länger als erwartet.
"Bereits über 500 Millionen Euro wurden bisher an flutgeschädigte Unternehmen bewilligt. Dennoch stehen viele Betriebe vor administrativen und logistischen Herausforderungen, die eine fristgerechte Antragstellung erschweren", erläutert Andrea Stenz, Regionalgeschäftsführerin der IHK im Landkreis Ahrweiler. "Die Unternehmen benötigen mehr Zeit, um die umfangreichen Dokumentationen und Nachweise zu erbringen."
Sowohl IHK als auch HwK Koblenz sind in engem Austausch mit der Landesregierung, die ihrerseits mit der EU-Kommission verhandelt, um die Antragsfrist bis zum 30. Juni 2026 zu verlängern. Dieses Notifizierungsverfahren bei der Europäischen Kommission soll sicherstellen, dass Unternehmen die gleiche Fristverlängerung wie Privathaushalte erhalten. IHK und HwK werden sich gemeinsam ebenfalls an die hiesigen EU-Abgeordneten wenden, um die Thematik nach den EU-Wahlen zügig erneut zu platzieren.
"Es ist ein zentrales Anliegen unsererseits, dass die Antragsfrist der ISB-Aufbauhilfe verlängert wird, damit die Unternehmen Planungssicherheit und in der Folge die dringend notwenige Unterstützung erhalten", betonen die Hauptgeschäftsführer von IHK und HwK Koblenz. Beide Kammern informieren in ihren Gesprächen kontinuierlich über das derzeit gültige Antragsende, „wir erhalten aber immer als Antwort, dass die Frist im unternehmerischen Alltag nicht realistisch einzuhalten ist."
Kontakt für betroffene Unternehmen:
Industrie- und Handelskammer (IHK) Koblenz                  
Susanne Baltes
E-Mail: baltes@koblenz.ihk.de
Tel. 0261 106-281

Handwerkskammer (HwK) Koblenz
Daniela Becker-Keip
E-Mail: Daniela.Becker-Keip@hwk-koblenz.de
Tel. 0261 398-257