Pressemitteilung vom 14. Oktober 2024

IHK-Arbeitsgemeinschaft Rheinland-Pfalz informiert zur E-Rechnungspflicht ab 2025

Ab 2025 tritt in Deutschland die E-Rechnungspflicht für B2B-Umsätze in Kraft: Dann müssen alle in Deutschland ansässigen Unternehmen grundsätzlich elektronische Rechnungen stellen, wenn sie steuerbare Umsätze an andere inländische Unternehmen abrechnen. Diese Pflicht erfolgt stufenweise bis 2028, sodass sich Betriebe schrittweise auf die neuen Anforderungen vorbereiten können. Dazu informiert die IHK-Arbeitsgemeinschaft Rheinland-Pfalz mit einem kostenfreien Webinarangebot am Mittwoch, 30. Oktober, 16 bis 17:30 Uhr, und am Montag, 11. November, 13:30 bis 14:30 Uhr. Anmeldungen sind möglich unter www.ihk-rlp.de/e-rechnung.
Während viele Unternehmer noch Zeit haben, bis sie selbst E-Rechnungen ausstellen müssen, sieht es auf der Eingangsseite anders aus: Bereits ab 2025 müssen alle in Deutschland ansässigen Rechnungsempfänger in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen und zu verarbeiten. Es ist daher höchste Zeit für Unternehmen, sich auf die E-Rechnung und den damit verbundenen digitalen Wandel vorzubereiten und ihre Prozesse entsprechend anzupassen, macht die IHK-Arbeitsgemeinschaft Rheinland-Pfalz deutlich.
Die Webinare drehen sich um den praktischen Einsatz der E-Rechnung sowie um gesetzliche Anforderungen, Haftungsfragen und Fristen, die Unternehmen beachten müssen, um rechtssicher zu handeln. Ebenso geben sie einen Ausblick auf das elektronische Meldesystem für Rechnungen und eine Übersicht über unterschiedliche E-Rechnungsformate.

Unternehmen können zwischen den beiden Webinarterminen auswählen, beide sind nahezu identisch:
  • Mittwoch, 30. Oktober 2024, 16 bis 17:30 Uhr
    Referenten:
    Dörte Ludwig, Ludwig & Kollegen Steuerberatungsgesellschaft mbH
    Andreas Göpfert, Wolters Kluwer Tax & Accounting
  • Montag, 11. November 2024, 13:30 bis 14:30 Uhr
    Referenten:
    Diplom-Betriebswirt (FH) Christian Rösel, Steuerberater
    Guido Badjura, DATEV eG