Unternehmensservice - Ausgabe 07-08/2024

Dritter Jahrestag Ahrtalflut: IHK weiterhin starker Partner im Wiederaufbau

Diesen Sommer jährt sich die Flutkatastrophe im Ahrtal zum dritten Mal. Viele Unternehmen konnten ihre Aufbauarbeiten bereits abschließen und sind wieder da – andere arbeiten noch darauf hin.
Unternehmen, die noch keinen Antrag auf Wiederaufbauhilfe gestellt haben, müssen jetzt aktiv werden: Nach der derzeitigen Regelung müssen Anträge bis zum 31.12.2024 bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) eingegangen sein. Der Antrag mit allen Unterlagen wird über das Online-Portal der ISB eingereicht (www.isb.rlp.de).
Drei Dokumente sind nötig:
  • die Kammerbestätigung
  • die Betroffenheitsbescheinigung und
  • die Eigenerklärung.
Die Schadensaufstellungen der Sachverständigen können nachgereicht werden. Eine Teilantragsstellung ist möglich.
Wir unterstützen weiterhin im Vorfeld der Antragstellung und begleiten den Prozess bei Fragen im weiteren Verlauf. Unternehmen haben die Möglichkeit, bei Sachschäden Mittel für Reparaturkosten oder den wirtschaftlichen Wert bis zu 80 Prozent des Schadens geltend zu machen – in Härtefällen sogar bis zu 100 Prozent. Auch Einkommenseinbußen können geltend gemacht werden,

betont Andrea Stenz, Regionalgeschäftsführerin für den Landkreis Ahrweiler.

Eine Verlängerung der Antragsfrist der Wiederaufbauhilfe für Unternehmen wird seitens der IHK Koblenz und der Handwerkskammer (HwK) Koblenz nach wie vor gefordert. Auf EU-Ebene laufen zurzeit Gespräche über eine Verlängerung, diese sind jedoch ergebnisoffen. Daher weist die IHK betroffene Unternehmen darauf hin, entsprechend der aktuell gültigen Frist bis Jahresende zu handeln.
Auch zu wichtigen Nachbesserungen der Auszahlungsbedingungen befindet sich die IHK Koblenz weiterhin im Austausch mit Betroffenen, der ISB sowie der Politik, um hier eine Verbesserung des gültigen Regelwerks zu erwirken. Zudem bringt sich die IHK zukünftig weiter bei den anstehenden Infrastrukturprojekten ein, um die Wirtschaft im Tal nachhaltig zu fördern.
Für weitere Informationen und Unterstützung bei der Fluthilfe-Antragstellung steht die Regionalgeschäftsstelle Bad Neuenahr-Ahrweiler gemeinsam mit dem Team aus Koblenz zur Verfügung.
Kontakt: 02641 99074-0, E-Mail: aw@koblenz.ihk.de.
Andrea Stenz

Geschäftsführerin Regionalgeschäftsstelle Bad Neuenahr-Ahrweiler