Ausbildung der Ausbilder
Ausbildereignungsprüfung im Landkreis Mayen-Koblenz
Die berufs- und arbeitspädagogische Eignung umfasst die Kompetenz zum selbstständigen Planen, Durchführen und Kontrollieren der Berufsausbildung. Hier können Sie sich zur Ausbildereignungsprüfung anmelden.
Wer darf ausbilden?
Nach § 28 Berufsbildungsgesetz (BBiG) darf nur ausbilden, wer persönlich und fachlich geeignet ist. Zur fachlichen Eignung gehört auch der Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse und Fertigkeiten (BBiG § 30 Abs. 1). Die Prüfung der Eignung des Ausbildungsbetriebes obliegt dem zuständigen Ausbildungsberater.
Für welche Berufe gilt der Ausbilderschein?
Das Ablegen der Prüfung gilt für alle klassischen Ausbildungsberufe. Mit der erfolgreich bestandenen Prüfung sowie Ihrer persönlichen Eignung dürfen Sie grundsätzlich in dem Beruf ausbilden, den Sie selbst erlernt haben bzw. in dem Sie über ausreichend Berufserfahrung verfügen. Ob Ihr Betrieb letztlich auch zur Ausbildung geeignet ist, überprüft der zuständige Ausbildungsberater (siehe "Wer darf ausbilden?").
Kostenübernahme durch den Arbeitgeber?
Das Ablegen der Ausbildereignungsprüfung ist unabhängig von Ihrem aktuellen Arbeitgeber, so könnten Sie die Prüfung beispielsweise selbst bezahlen und in Ihrem Urlaub absolvieren. Viele Arbeitgeber unterstützen jedoch die Weiterbildung ihrer Mitarbeiter.
Wo kann ich die Ausbilder-Eignungsprüfung ablegen?
Die Ausbilder-Eignungsprüfung gemäß AEVO (Ausbilder-Eignungs-Verordnung) können Sie bei uns in der IHK-Regionalgeschäftsstelle Mayen-Koblenz ablegen.
Selbstverständlich bieten auch unsere anderen Regionalgeschäftsstellen sowie die Zentrale in Koblenz selbst diese Prüfung an.
Näheres zu den Rechtsvorschriften gem. AEVO vom 21.01.2009.
Die schriftlichen Prüfungstermine im Landkreis Mayen-Koblenz:Jeweils am 1. Dienstag im Monat von 8.30 - 11.30 Uhr (180 Min.), Anmeldeschluss 6 Wochen vor dem Prüfungstermin.Eine Übersicht über alle anstehenden Prüfungstermine der IHK Koblenz sehen Sie hier , für die Anmeldung benutzen Sie bitte unsere Online-Anmeldeplattform .
Die praktischen Prüfungstermine im Landkreis Mayen-Koblenz finden innerhalb von 3 Wochen nach dem schriftlichen Prüfungstermin statt.Sie haben die Möglichkeit
- der Präsentation einer Ausbildungssituation sowie einem Fachgespräch oder
- die Praktische Durchführung einer Ausbildungssituation sowie einem Fachgespräch.
Hinweise hierzu finden Sie im Merkblatt (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 46 KB) zur Ausbildereignungsprüfung sowie in der Anlage (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 40 KB).
PrüfungsgebührenDie Prüfungsgebühren betragen nach der derzeit gültigen Gebührenordnung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 234 KB) der IHK Koblenz insgesamt 150,00 Euro, jeweils 75,00 Euro für die schriftliche Prüfung und 75,00 Euro für die praktische Prüfung. Hierzu erhalten Sie von der Regionalgeschäftsstelle Mayen-Koblenz eine separate Rechnung.
PrüfungsvorbereitungEs werden zahlreiche Vorbereitungskurse angeboten, einige Seminare finden Sie hier.Grundsätzlich ist der Besuch eines Vorbereitungskurses keine Voraussetzung für die Anmeldung zur Prüfung.
Benötigen Sie darüber hinaus noch weitere Informationen?
Wir freuen uns auf Ihren Anruf und beraten Sie gerne.