Ausbilder-Eignungsprüfung
Ausbildung der Ausbilder
- Wer darf ausbilden?
- Welche Zulassungsvoraussetzungen gibt es für diese Prüfung?
- Für welche Berufe gilt der Ausbilderschein?
- Muss mein Arbeitgeber diese Weiterbildung genehmigen und bezahlen?
- Kann ich mich vom schriftlichen Teil befreien lassen?
- Wo kann ich die Ausbilder-Eignungsprüfung ablegen?
- Wann sind die nächsten Prüfungstermine?
- Wann muss ich mich anmelden?
- Wie hoch sind die Prüfungsgebühren?
- Wie kann ich mich anmelden?
- Wie werde ich auf die Prüfung vorbereitet?
Wer darf ausbilden?
Nach § 28 Berufsbildungsgesetz (BBiG) darf nur ausbilden, wer persönlich und fachlich geeignet ist. Zur fachlichen Eignung gehört auch der Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse und Fertigkeiten (BBiG § 30 Abs. 1). Die Prüfung der Eignung des Ausbildungsbetriebes obliegt dem zuständigen Ausbildungsberater, diesen können Sie direkt kontaktieren.
Welche Zulassungsvoraussetzungen gibt es für diese Prüfung?
Für die Ausbilder-Eignungsprüfung gibt es keine Zulassungsvoraussetzungen (z. B. abgeschlossene Ausbildung). Dies bedeutet, jeder kann die Prüfung grundsätzlich ablegen.
Für welche Berufe gilt der Ausbilderschein?
Das Ablegen der Prüfung gilt für alle klassischen Ausbildungsberufe. Mit dem erfolgreichen Bestehen der Prüfung sowie Ihrer persönlichen Eignung dürfen Sie grundsätzlich in dem Beruf ausbilden, den Sie selbst erlernt haben bzw. in dem Sie über ausreichend Berufserfahrung verfügen. Ob Ihr Betrieb letztlich auch zur Ausbildung geeignet ist, überprüft der entsprechende Ausbildungsberater. Gerne können Sie diesen direkt kontaktieren.
Muss mein Arbeitgeber diese Weiterbildung genehmigen und bezahlen?
Das Ablegen der Ausbildereignungsprüfung ist unabhängig von ihrem aktuellen Arbeitgeber, so könnten Sie die Prüfung beispielsweise selbst bezahlen und in Ihrem Urlaub absolvieren. Viele Arbeitgeber unterstützen jedoch die Weiterbildung ihrer Mitarbeiter.
Kann ich mich vom schriftlichen Teil befreien lassen?
Sofern Sie bereits eine Weiterbildungsprüfung (z. B. Wirtschaftsfachwirt, Betriebswirt) bei einer IHK abgelegt haben, besteht ggf. die Möglichkeit, sich vom schriftlichen Teil der Prüfung befreien zu lassen. Ob Sie diese Voraussetzung erfüllen, wird im Einzelfall von uns geprüft. Hierzu ist es notwendig, im Online-Portal bei der Anmeldung das Prüfungszeugnis hochzuladen.
Wo kann ich die Ausbilder-Eignungsprüfung ablegen?
Die Ausbilder-Eignungsprüfung gemäß AEVO (Ausbilder-Eignungs-Verordnung) können Sie sowohl bei uns im Landkreis Altenkirchen als auch an den meisten anderen Standorten der IHK Koblenz ablegen.
Im Online-Portal können Sie alle freien Termine der gesamten IHK Koblenz sehen und sich dort direkt für einen Termin in Ihrer Region anmelden. Zur Anmeldung für die Prüfung gelangen Sie direkt hier.
Wann sind die nächsten Prüfungstermine?
Die Prüfung wird üblicherweise ganzjährig monatlich angeboten.
Der Termin für die schriftliche Prüfung ist jeweils am ersten Dienstag im Monat, den Termin für die mündliche Prüfung erhalten Sie einige Wochen vorher. Bitte beachten Sie, dass es für alle Prüfungstermine nur eine begrenzte Anzahl an Plätzen gibt. Sollte Ihnen der Prüfungstermin im Online-Anmeldeverfahren nicht mehr angezeigt werden, so ist dieser bereits ausgebucht.
Diese Termine sind nicht verbindlich. Ein Termin kommt nur bei ausreichender Anzahl der Anmeldungen zustande. Eine Terminbestätigung erhalten Sie von uns schriftlich nach Ihrer erfolgten Anmeldung. Die praktische bzw. mündliche Prüfung findet jeweils an den Tagen/Wochen nach der schriftlichen Prüfung ebenfalls in Altenkirchen statt. Sie erhalten hierzu vorab eine entsprechende Einladung.
Wann muss ich mich anmelden?
Der Anmeldeschluss ist jeweils 6 Wochen vor dem Prüfungstermin.
Wie hoch sind die Prüfungsgebühren?
Die Prüfungsgebühren betragen insgesamt 150 Euro und setzen sich aus 75 Euro für die schriftliche Prüfung und 75 Euro für die praktische Prüfung zusammen. Hierzu erhalten Sie von der Regionalgeschäftsstelle Altenkirchen eine Rechnung.
Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei ausschließlich um die Gebühren für die Prüfung handelt. Wenn Sie einen Kurs zur Vorbereitung auf diese Prüfung besuchen, erhalten Sie hierzu vom Anbieter des Kurses eine separate Rechnung.
Wie kann ich mich anmelden?
Das Merkblatt zur Prüfung finden Sie rechts im Download-Bereich. Eine Anmeldung ist ausschließlich online möglich.
Mit Ihrer Einladung erhalten Sie eine Anlage zum Merkblatt zugesandt. Diese füllen Sie bitte vollständig aus und bringen sie in vierfacher Ausfertigung zur praktischen Prüfung mit, gemeinsam mit der ebenfalls vierfachen Ausfertigung des entsprechenden Rahmenlehrplans.
Wie werde ich auf die Prüfung vorbereitet?
Die IHK selbst ist ausschließlich die prüfende Stelle.
Es gibt eine Vielzahl von Möglichkeiten, sich das notwendige Prüfungswissen vorab anzueignen. Eine Möglichkeit bietet die App der DIHK. Alle Informationen zur App sowie zu weiteren Materialien finden Sie hier. Weiterhin werden zahlreiche Vorbereitungskurse, sowohl in Präsenz als auch Online, angeboten. Informationen hierzu finden Sie im Internet mithilfe der gängigen Suchmaschinen.
Grundsätzlich ist das Absolvieren eines Vorbereitungskurses keine Voraussetzung, um sich zur Prüfung anzumelden.