Pressemitteilung vom 30. November 2022

IHK begrüßt Fristverlängerung der Wiederaufbauhilfe

Die IHK begrüßt die Entscheidung, die Wiederaufbauhilfe für Unternehmen im Ahrtal bis zum 31. Dezember 2024 zu verlängern. IHK-Vize-Präsident Jörg Schäfer zeigt sich erleichtert über die Verlängerung der Antragsfrist: “Das Ahrtal macht große Fortschritte beim Wiederaufbau. Jede Woche öffnen Geschäfte, Hotels und Restaurant wieder ihre Türen. Die Verlängerung der Antragsfrist ist eine wichtige Stütze und schafft Perspektive auch für sehr stark betroffene Betriebe”.
Mit der Verlängerung greift die Regierung eine Maßnahme auf, die die IHK in ihren aktuellen politischen Forderungen zur wirtschaftlichen Lage im Ahrtal formuliert hat: “Zwischen betrieblicher und privater Baustelle, Diskussionen mit Versicherung und Banken, Management von Mitarbeitenden und Kunden und dem Umgang mit der eigenen Traumatisierung bleibt nur wenig Zeit für die Beantragung von Hilfen. Hinzu kommt der Engpass bei der Verfügbarkeit Gutachtern, der das Verfahren noch weiter in die Länge zieht.”
Zu den anderen Forderungen der IHK gehört die Verlängerung der Laufzeit des Kurzarbeitergeldes, damit dringend benötigte Arbeits- und Fachkräfte bis zur Wiedereröffnung gehalten werden können. Außerdem bemängelt die IHK, dass es an der finanziellen Förderung von Hochwasserschutzmaßnahmen sowie der Ausweisung von Ersatzflächen für Industriebetriebe und Gewerbetreibende fehle.
“Die Verlängerung der Antragsfrist zeigt, dass das Ahrtal nicht vergessen ist. Es ist ein Schritt in die richtige Richtung, dem noch viele weitere folgen müssen”, betont Schäfer.
Portrait Jörg Schäfer
IHK bietet Unterstützung an
Unternehmen, die Unterstützung bei der Antragstellung benötigen oder sonstige Anliegen zum Wiederaufbau haben, können sich an die IHK-Regionalgeschäftsstelle in Bad Neuenahr-Ahrweiler, an die zentrale Hotline (0261 106-502) oder per E-Mail unter fluthilfe@koblenz.ihk.de wenden.