Informationen für Betroffene

Hochwasser 2021

Fristende 30.06.2026 – Was Sie jetzt wissen müssen!

Ihr Antrag auf Zuwendung muss bei der ISB bis zum 30.06.2026 eingegangen sein!
Stellen Sie Ihren Antrag jetzt! – Wir helfen Ihnen gerne dabei.
Das Wichtigste in Kürze:

Der Mittelabruf muss innerhalb von drei Jahren ab Bewilligung erfolgen. In diesen drei Jahren ist es garantiert, dass die bewilligte Summe in voller Höhe ausgezahlt werden kann; ggf. auch in Teilauszahlungen, je nachdem wie der Mittelabruf erfolgt.
Einen passenden Sachverständigen finden Sie im IHK-Sachverständigenverzeichnis.
Die wichtigsten Fragen zur Beantragung der Wiederaufbauhilfe bei der ISB werden im FAQ beantwortet.
Alle weiteren Informationen zur Antragstellung finden Sie in den nachfolgenden Punkten.

IHK-Beratung

Bitte zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren!
  • Telefonisch: 02641 99074-0
  • IHK-Hochwasser-Mail: fluthilfe@koblenz.ihk.de
  • IHK vor Ort in Ahrweiler: Mo-Do 8.00 – 16.30 Uhr & Fr 8.00-15.30, Joerresstr. 11, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler

IHK-Lotsen

Viele vom Hochwasser betroffene Betriebe haben ihr Geschäft verloren oder stehen vor neuen rechtlichen und finanziellen Herausforderungen. Die IHK-Lotsen bieten den Betrieben kostenfrei ihre Unterstützung an; füllen Sie für die Vermittlung das Antragsformular aus.

Wiederaufbauhilfe

Die Wiederaufbauhilfe kann seit dem 27. September 2021 beantragt werden. Unternehmen können bei Sachschäden Mittel für Reparaturkosten oder den wirtschaftlichen Wert geltend machen; auch Ausgleiche für Verdienstausfälle können beantragt werden. Voraussetzung ist eine Begutachtung der entstandenen Schäden.

1. So stellen Sie Ihren Antrag:

  • Ihren Antrag (inkl. aller Unterlagen) reichen Sie über das Online-Portal der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz ein. Hierzu müssen Sie sich einen Account einrichten.
  • Die für die Antragstellung benötigten Unterlagen werden im Online-Portal hochgeladen. Dies kann bis zur Antragsstellung auch nach und nach erfolgen.

2. Benötigte Unterlagen für die Antragstellung

2.1 Anerkanntes Gutachten zum Schaden
  • Gutachten eines Sachverständigen oder mehrerer Sachverständiger (Architekt für Gebäude/ Steuerberater für Einkommenseinbußen) über die zuwendungsfähigen Kosten
  • Annerkannte Gutachter können vereidigte und unvereidigte Sachverständige, aber auch Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwälte sein.
  • Sachverständige können beispielsweise über das Digitale Sachverständigenverzeichnis der IHKs gesucht werden
  • Antragsformular (durch Gutachter auszufüllen)
2.2 Betroffenheitsbescheinigung der örtlichen Gemeinde
  • Bescheinigung der örtlichen Gemeinde, dass Ihre Betriebsstätte durch die Flutkatastrophe beschädigt wurde oder aufgrund zerstörter Infrastruktur nicht erreichbar war.
  • Antragsformular (zur Vorlage an die örtliche Gemeinde)
2.3 Eigenerklärung
2.4 Kammerbestätigung
  • Bestätigung der Kammer zu Ihrer Identität (IHK-Mitglieder und Freiberufler)
  • Bitte senden Sie uns folgende Unterlagen per Mail:
  1. Auf Seite 1 und 2 ausgefüllter und unterschriebener Antrag: Antragsformular
  2. Aussagekräftige Unterlagen zum Nachweis Ihres bestehenden Geschäftsbetriebs (z.B. Handelsregisterauszug, Bestätigung eines Steuerberaters, Unternehmensbezogene Steuerunterlagen, Nachweis der Mitgliedschaft der Berufskammer oder des Berufsverbandes,...)
  3. Kopie des Personalausweises der antragstellenden Person (Vorder- und Rückseite)

Webinar zur Wiederaufbauhilfe

Die Aufzeichnung des Webinars und die wichtigsten Informationen aus dem Webinar “Wiederaufbauhilfe” finden Sie hier noch einmal in Kürze:
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Weitere Informationen zur Wiederaufbauhilfe
  • Die Website wiederaufbau.rlp.de gibt zu allen Aspekten der Aufbauhilfen ausführlich Auskunft. Sie gliedert sich nach den Zielgruppen und beantwortet häufig gestellte Fragen (FAQ). Verlinkt werden je nach Zielgruppe die auszufüllenden Anträge und die wichtigsten Informationen für betroffene Privatpersonen, Unternehmen und landwirtschaftliche Betriebe, Vereine, Stiftungen und Religionsgemeinschaften sowie Kommunen.
  • Hinweise der ISB: Die Inverstions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) informiert auf Ihrer Website detailliert zur Antragstellung und zur Ausgestaltung der Wiederaufbauhilfe.
  • Die Gesetze und Verordnungen von Bund und Land zur Wiederaufbauhilfe.

Überschwemmungsgebiete

Die neu ausgewiesenen Überschwemmungsgebiete wurden am 04.10.2021 im Staatsanzeiger veröffentlicht und rechtskräftig.
Liegt Ihr Grundstück innerhalb des Überschwemmungsgebietes? Über das Wasserportal können Sie die Lage Ihres Grundstücks (per Adresse oder Flurnummer) überprüfen. Die Karten im Detail finden Sie bei der SGD Nord.

Die IHK als Partner beim Infobündnis

Das Informationsbündnis Wiederaufbau war eine Kooperation unterschiedlicher Partner mit einem gemeinsamen Ziel: Menschen über den Wiederaufbau und die Hilfsangebote im Wiederaufbau zu informieren. Zum Ende des Jahres 2023 wurde das Bündnis aufgelöst.
Die IHK-Videos finden Sie u. a. auf Youtube:
Willkommen in der Regionalgeschäftsstelle Rück- und Ausblick
Wiedereröffnung Ristorante Abruzzo Weihnachtsgrüße
Wiedereröffnung der IHK-Regionalgeschäftsstelle IHK-Besucherplatz
Kammerbestätigung IHK-Beratung Wiederaufbauhilfe
Gemeinsamer Beratungstag (WiMi, ISB, HwK, IHK) Eröffnungsfeier der IHK-Regionalgeschäftsstelle
Wo finde ich Sachverständige? Wer hilft bei Problemen mit Sachverständigen?
Jahrestag 2023

Härtefallregelung

Nach Nr. 2.4.3 der VV Wiederaufbau RLP vom 23.09.2021 können im Einzelfall im Rahmen einer vertieften
Härtefallregelung höhere Zuschüsse (bis zur H.v. 100 % der beihilfefähigen Kosten) gewährt werden. Ein Härtefall liegt vor, wenn die Belastung im Einzelfall für den oder die Geschädigte unzumutbar ist. Insbesondere beim Vorliegen einer der folgenden Kategorien kann von einem Härtefall ausgegangen werden:
  • Fortführung des Betriebes bei einer 80 % Förderung nicht gewährleistet
  • Große Diskrepanz zwischen dem geleisteten Schadensersatz (Vergleich wirtschaftlicher Wert vor der
    Flut mit wirtschaftlichem Wert nach der Flut) und den notwendigen Wiederaufbaukosten
  • Unterbrechung/massive Beeinträchtigung des Geschäftsbetriebs länger als 6 Monate
  • Das antragstellende Unternehmen wollte in der Vergangenheit eine Elementarschadens-Versicherung
    abschließen, dies war aber nachweislich nicht möglich
Die Beantragung eines Härtefalls ist vom antragstellenden Unternehmen auf einem separaten, eigenen
Dokument darzustellen (Antragsformular) und im Self Service Portal mit den anderen erforderlichen Dokumenten hochzuladen.

Finanzhilfen für Betroffene

Tilgungsstundungen für ISB-Darlehen

Aufgrund der schweren Unwetter in einigen Regionen in Rheinland-Pfalz in den letzten Tagen sind an Gebäuden und in Unternehmen zahlreiche Sachschäden entstanden. Die Investions-und Strukturbank Rheinland-Pfalz hat daher beschlossen, dass von der Flutkatastrophe betroffene Kunden Tilgungsstundungen für ISB-Darlehen beantragen können.

Sonderregelung: Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Die Flutkatastrophe im Juli 2021 hat in verschiedenen Gebieten in Deutschland schwere Schäden verursacht. Um den von der Flutkatastrophe Betroffenen beim Wiederaufbau zu helfen, werden ergänzend zum Aufbauhilfegesetz 2021 Sonderregelungen bei der Beantragung einer Förderung aus der BEG gewährt. Die Frist zur Antragstellung bei der KfW läuft am 30.06.2023 ab.

Bestandsschutz

Bestandsschutz besitzen die Gebäude, deren bauliche Substanz nicht abrisspflichtig und bei denen die Statik nicht beeinträchtigt ist. An Gebäuden unter Bestandsschutz dürfen Wiederherstellungsarbeiten, Reparaturen, Renovierungen, Sanierungsmaßnahmen und Ähnliches ohne eine wasserrechtliche Ausnahmegenehmigung durchgeführt werden. Bei einem Wiederaufbau außerhalb der Hochrisikozone wird im Einzelfall über die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord (SGD Nord) geprüft, welche Auflagen und Ausnahmeregelungen für einen Wiederaufbau gelten und welche Genehmigungen erforderlich sind. Die Prüfkriterien beinhalten hauptsächlich zwei Sicherheitsaspekte. Zum einen den Eigenschutz, also bspw. Rettungsmöglichkeiten der im Gebäude lebenden Personen und zum anderen den Schutz der Nachbarn (dies umfasst sowohl direkte Nachbarn als auch Ober- und Unterlieger).
Das Merkblatt zu Wasserrechtlichen Genehmigungen der SGD Nord liefert weitere Informationen, falls Sie betroffen sind.
Die wasserrechtlichen Genehmigungen können auch Maßnahmen zu hochwasserangepasstem Bauen beinhalten. Diese finden sich auch häufigals Voraussetzungen zur Bewilligung von Fördermitteln wieder.
Informationen zum hochwasserangepassten Bauen finden Sie auf der Internetseite des Landes Rheinland-Pfalz.
Allgemeine Fragen können möglicherweise direkt über die FAQs beantwortet werden.

Weitere Informationen

12-Punkte-Plan zum Wiederaufbau des Ahrtals und Positionspapier zu den Hürden der Wirtschaft beim Wiederaufbau
Die Hochwasser-Katastrophe vom 14./15. Juli hat im Ahrtal immenses Leid und Schäden großen Ausmaßes verursacht. Geschätzte 1.400 Betriebe, davon rund 800 IHK-zugehörige Unternehmen, sind unmittelbar stark betroffen oder zerstört worden. Der Wiederaufbau muss rasch und im Dialog von Politik und Wirtschaft eingeleitet werden, um den vorhandenen Wiederaufbauwillen der Unternehmerinnen und Unternehmer zu stärken. Mit dem 12-Punkte-Plan will die IHK Koblenz dazu einen Beitrag leisten. Darüber hinaus führt die IHK Koblenz Wirtschaft und Politik zu Gesprächen vor Ort zusammen. Die Ergebnisse der Diskussionen ein Jahr nach der Hochwasserkatastrophe hat die IHK Koblenz in einem Positionspapier “Wirtschaft im Ahrtal” zusammengefasst.
Entschädigung für Hilfsmaßnahmen im Katastrophenfall
Unternehmen, die während der Flutkatastrophe um Juli 2021 beispielsweise im Ahrtal bei dem Wiederaufbau durch Personal-, Material oder Maschineneinsatz geholfen haben, können ggf. einen entsprechenden Entschädigunsantrag bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) in Trier stellen.