Weiterbildung
Ausbildung der Ausbilder
- Wann sind die nächsten Prüfungstermine?
- Wer darf ausbilden?
- Welche Zulassungsvoraussetzungen gibt es für diese Prüfung?
- Für welche Berufe gilt der Ausbilderschein?
- Muss mein Arbeitgeber diese Weiterbildung genehmigen und bezahlen?
- Wo kann ich die Ausbilder-Eignungsprüfung ablegen?
- Wann muss ich mich anmelden?
- Wie hoch sind die Prüfungsgebühren?
- Wie kann ich mich anmelden?
- Wie werde ich auf die Prüfung vorbereitet?
Wann sind die nächsten Prüfungstermine?
Die geplanten Termine für die schriftliche Prüfung 2024 und 2025 in Ahrweiler sind:
2024 | 2025 |
Dienstag, 09. Januar 2024 | Dienstag, 4. Februar 2025 |
Dienstag, 05. März 2024 | Dienstag, 1. April 2025 |
Dienstag, 07. Mai 2024 | Dienstag, 6. Mai 2025 |
Dienstag, 01. Oktober 2024 | Dienstag, 2. September 2025 |
Dienstag, 03. Dezember 2024 | Dienstag, 4. November 2025 |
Bitte beachten Sie, dass dies ausschließlich die Prüfungstemine für die Geschäftsstelle in Bad Neuenahr-Ahrweiler sind.
Sollte Ihnen ein Prüfungstermin im Online-Anmeldeverfahren nicht mehr angezeigt werden, so ist dieser bereits ausgebucht, oder noch nicht zur Anmeldung freigegeben.
Diese Termine sind nicht verbindlich. Eine Terminbestätigung erhalten Sie von uns schriftlich nach Ihrer erfolgten Anmeldung. Die praktische bzw. mündliche Prüfung findet jeweils an den Tagen/Wochen nach der schriftlichen Prüfung ebenfalls in Bad Neuenahr-Ahrweiler statt. Sie erhalten hierzu vorab eine entsprechende Einladung.
Wer darf ausbilden?
Nach § 28 Berufsbildungsgesetz (BBiG) darf nur ausbilden, wer persönlich und fachlich geeignet ist. Zur fachlichen Eignung gehört auch der Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse und Fertigkeiten (BBiG § 30 Abs. 1). Die Prüfung der Eignung des Ausbildungsbetriebes obliegt dem zuständigen Ausbildungsberater.
Welche Zulassungsvoraussetzungen gibt es für diese Prüfung?
Für die Ausbilder-Eignungsprüfung gibt es keine Zulassungsvoraussetzungen. Dies bedeutet, jeder kann die Prüfung grundsätzlich ablegen.
Für welche Berufe gilt der Ausbilderschein?
Das Ablegen der Prüfung gilt für alle klassischen Ausbildungsberufe. Mit dem erfolgreichen Bestehen der Prüfung sowie Ihrer persönlichen Eignung dürfen Sie grundsätzlich in dem Beruf ausbilden, den Sie selbst erlernt haben bzw. in dem Sie über ausreichend Berufserfahrung verfügen. Ob Ihr Betrieb letztlich auch zur Ausbildung geeignet ist, überprüft der entsprechende Ausbildungsberater (siehe "Wer darf ausbilden").
Muss mein Arbeitgeber diese Weiterbildung genehmigen und bezahlen?
Das Ablegen der Ausbildereignungsprüfung ist unabhängig von ihrem aktuellen Arbeitgeber, so könnten Sie die Prüfung beispielsweise selbst bezahlen und in Ihrem Urlaub absolvieren. Viele Arbeitgeber unterstützen jedoch die Weiterbildung ihrer Mitarbeiter.
Wo kann ich die Ausbilder-Eignungsprüfung ablegen?
Die Ausbilder-Eignungsprüfung gemäß AEVO (Ausbilder-Eignungs-Verordnung) können Sie auch bei uns in der IHK-Regionalgeschäftsstelle Bad Neuenahr-Ahrweiler ablegen.
Selbstverständlich bieten jedoch auch viele der anderen Regionalgeschäftsstellen sowie die Zentrale in Koblenz selbst diese Prüfung ebenfalls an. Zur Anmeldung für die Prüfung gelangen Sie direkt hier.
Selbstverständlich bieten jedoch auch viele der anderen Regionalgeschäftsstellen sowie die Zentrale in Koblenz selbst diese Prüfung ebenfalls an. Zur Anmeldung für die Prüfung gelangen Sie direkt hier.
Wann muss ich mich anmelden?
Die Anmeldung zur Prüfung muss bis spätestens 6 Wochen vor der schriftlichen Prüfung erfolgen.
Wie hoch sind die Prüfungsgebühren?
Die Prüfungsgebühren betragen insgesamt 150 Euro und setzen sich aus 75 Euro für die schriftliche Prüfung und 75 Euro für die praktische Prüfung zusammen. Hierzu erhalten Sie eine Rechnung.
Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei ausschließlich um die Gebühren für die Prüfung handelt. Wenn Sie einen Kurs zur Vorbereitung auf diese Prüfung besuchen, erhalten Sie hierzu vom Anbieter des Kurses eine separate Rechnung.
Wie kann ich mich anmelden?
Wie werde ich auf die Prüfung vorbereitet?
Die IHK selbst richtet ausschließlich die Prüfung aus. Es gibt eine Vielzahl von Möglichkeiten, sich das notwendige Prüfungswissen vorab anzueignen. So werden beispielsweise zahlreiche Vorbereitungskurse angeboten.
Grundsätzlich ist das Absolvieren eines Vorbereitungskurses keine Voraussetzung, um sich zur Prüfung anzumelden.
Weitere Informationen finden Sie hier:
- aktuelle Bildungsangebote (z. B. Kursangebote)
- Fördermöglichkeiten (z. B. Aufstiegs-BAföG, Bildungsgutschein usw.)
- aktuelle Bildungsangebote (z. B. Kursangebote)
- Fördermöglichkeiten (z. B. Aufstiegs-BAföG, Bildungsgutschein usw.)