Engagement in Planungsgemeinschaften

Regionalplanung

Was ist Regionalplanung?
Die Regionale Raumordnungsplanung legt die Vorgaben der Landesentwicklungsplanung genauer fest und ist somit Richtlinie für Planung der Gemeinden (Flächennutzungs- oder Bebauungspläne).
Durch die Regionalen Raumordnungspläne (RROP) werden regionsspezifische Strukturen aufgezeigt und überregionale Belange festgelegt. Als längerfristige, zusammenfassende, raum- und siedlungsstrukturelle Entwicklungsplanung vereinen die RROP staatliche, gesellschaftliche, wirtschaftliche und kommunale Planungsabsichten.

Wer sind die Akteure der Regionalplanung im nördlichen Rheinland-Pfalz?
Im Bezirk der IHK Koblenz erfolgt die Aufstellung und Fortschreibung der RROP durch
Die Fachaufsicht über die Planungsgemeinschaften sowie die Genehmigung der RROP erfolgt durch

Wie und wofür engagiert sich die IHK Koblenz?
Die IHK Koblenz ist Mitglied in beiden Planungsgemeinschaften. Sie vertritt in deren Gremien und in Stellungnahmen das Gesamtinteresse der regionalen Wirtschaft und setzt sich für attraktivere Standortbedingungen für die Unternehmen ein.
Die wirtschaftsfreundliche Umsetzung des Planungsgrundsatzes des § 2 Abs. 2, Ziffer 4 Raumordnungsgesetz (ROG) ist ein wichtiges Ziel.

Planungsgrundsatz des § 2 Abs. 2, Ziffer 4 Raumordnungsgesetz (ROG):
  • „Der Raum ist im Hinblick auf eine langfristig wettbewerbsfähige und räumlich ausgewogene Wirtschaftsstruktur und wirtschaftsnahe Infrastruktur sowie auf ein ausreichendes und vielfältiges Angebot an Arbeits- und Ausbildungsplätzen zu entwickeln. Regionale Wachstums- und Innovationspotenziale sind in den Teilräumen zu stärken. Insbesondere in Räumen, in denen die Lebensverhältnisse in ihrer Gesamtheit im Verhältnis zum Bundesdurchschnitt wesentlich zurückgeblieben sind oder ein solches Zurückbleiben zu befürchten ist (strukturschwache Räume), sind die Entwicklungsvoraussetzungen zu verbessern. Es sind die räumlichen Voraussetzungen für die vorsorgende Sicherung sowie für die geordnete Aufsuchung und Gewinnung von standortgebundenen Rohstoffen zu schaffen. Den räumlichen Erfordernissen für eine kostengünstige, sichere und umweltverträgliche Energieversorgung einschließlich des Ausbaus von Energienetzen ist Rechnung zu tragen. Ländliche Räume sind unter Berücksichtigung ihrer unterschiedlichen wirtschaftlichen und natürlichen Entwicklungspotenziale als Lebens- und Wirtschaftsräume mit eigenständiger Bedeutung zu erhalten und zu entwickeln; dazu gehört auch die Umwelt- und Erholungsfunktion ländlicher Räume. ...”