Was darf ich auf welcher Fläche?
Landesplanung Rheinland-Pfalz
Die rechtlichen Grundlagen der Raumordnung in der Bundesrepublik Deutschland stehen im Raumordnungsgesetz (ROG). Die Umsetzung des Bundesraumordnungsgesetzes erfolgt in den Ländern und Regionen. Über die Raumordnung wird festgelegt, welche Gebiete grundsätzlich welchen Zweck erfüllen, also für Siedlung, Forst- oder Landwirtschaft, Wassergewinnung, Erholung oder z. B. Rohstoffgewinnung zur Verfügung stehen.
Da in unserem dicht besiedelten Land, Flächen nicht beliebig vielen Verwändungen zur Verfügung stehen können, besteht zwischen den Nutzungen eine Konkurenz. Die Raumordnung zeigt hier einen Orientierungsrahmen auf, welche Nutzungen Vorrang haben.
In Rheinland-Pfalz bildet das Landesplanungsgesetz (LPlG) die wesentliche rechtliche Grundlage der Landes- und Regionalplanung. Die Ziele der Landesplanung werden im Landesentwicklungsprogramm (LEP) und in den regionalen Raumordnungsplänen (RROP) festgesetzt und begründet. Derzeit gilt das LEP in vierter Fortschreibung (LEP IV). Das LEP soll alle zehn Jahre durch die Oberste Landesplanungsbehörde neu aufgestellt werden. Das aktuelle LEP IV ist seit 25.11.2008 in Kraft. Zwischenzeitlich gab es eine Teilfortschreibung zur Windenergie.
Im Rahmen des öffentlichen Beteiligungsverfahrens konnten die Träger öffentlicher Belange - also auch die Industrie- und Handeslkammern -, Unternehmen und Privatpersonen Eingaben bei der Obersten Landesplanungsbehörde, dem für Planung zuständigen Ministerium, machen. Die Industrie- und Handelskammern in Rheinland-Pfalz haben gemeinsam zum Entwurf des LEP IV Stellung genommen, um die Interessen und elementaren Belange der gewerblichen Wirtschaft in die Neufassung des LEP einzubringen und Einfluss auf förderliche wirtschaftliche Rahmenbedingungen im Planungsraum zu nehmen. Mehr dazu finden Sie auch auf der Internetseite der IHK-Arbeitsgemeinschaft.
Rheinland-Pfalz weist fünf Planungsregionen auf. Der Kammerbezirk der IHK Koblenz umfasst die Planungsregionen Mittelrhein-Westerwald und Rheinhessen-Nahe. Für jede Planungsregion wird ein Regionaler Raumordnungsplan mit einem Zeithorizont von ebenfalls zehn Jahren aufgestellt. Die Regionalen Raumordnungspläne konkretisieren die Grundsätze und Ziele des LEP für die jeweiligen Teilräume. Im Interesse der Wahrung elementarer Wirtschaftsinteressen gibt die IHK Stellungnahmen ebenfalls in der Entstehungs- bzw. Novellierungsphase von Regionalen Raumordnungsplänen ab.
Zur Prüfung von raumbedeutsamen Projekten und Maßnahmen werden auf der Grundlage raumordnerischer Gesetze und Pläne Raumordnungsverfahren und Planfeststellungsverfahren durchgeführt. Auch hier wird die IHK gehört und bringt Auffassungen und Interessen der Wirtschaft in Projektprüfung und Genehmigungsverfahren ein.
Die Zielsetzung bei den Beteiligungen besteht darin, wesentliche Auswirkungen von Vorhaben im Vorfeld zu erfassen und dabei auch mögliche Konflikte frühzeitig zu erkennen, zu beseitigen oder zumindest zu verringern.
In der Prüfung raumbedeutsamer Projekte und Maßnahmen gilt der zentrale Grundsatz der IHK, das Gesamtinteresse der ihr zugehörenden Wirtschaft wahrzunehmen, für die Förderung der gewerblichen Wirtschaft zu wirken und dabei die wirtschaftlichen Interessen betroffener Gewerbezweige oder Unternehmen abwägend und ausgleichend zu berücksichtigen.