Bewertung des Entwurfes des BVWP 2030

Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2030

Die Arbeitsgemeinschaft der rheinland-pfälzischen IHKs begrüßt die Gesamtausrichtung des neuen Bundesverkehrswegeplans 2030. So sollen bis 2030 rund 950 Projekte umgesetzt werden, wofür 226,7 Mrd. Euro zur Verfügung gestellt werden sollen. Weitere 37,8 Mrd. Euro sind für die Abfinanzierung von Vorhaben vorgesehen, die erst nach 2030 fertigstellt werden, so dass sich die Investitionen in die Infrastruktur bis 2030 auf 264,5 Mrd. Euro belaufen sollen.
Maßnahmen im IHK-Gebiet

Nicht nur der Erhalt - auch der Ausbau der Infrastruktur ist wichtig
Aus Sicht der Wirtschaft in Rheinland-Pfalz ist es von hoher Bedeutung, sowohl den Erhalt als auch den Ausbau der Verkehrsinfrastruktur im Auge zu haben. Eine alleinige Fokussierung auf den Erhalt der Infrastruktur verkennt dynamische Entwicklungen und bestehende Defizite im Verkehrsnetz. Insofern begrüßen wir, dass der Bund einerseits seiner Pflicht zum Erhalt der bestehenden Infrastruktur nachkommen will und rund 70 Prozent der Gesamtmittel für Erhaltungs- und Ersatzinvestitionen zur Verfügung stellt. Andererseits verkennt der Bund nicht, dass es Defizite im bestehenden Netz gibt, die nur durch Aus- und Neubaumaßnahmen geschlossen werden können und stellt daher rund 30 Prozent der Mittel hierfür zur Verfügung. Dies ist auch im Hinblick auf die auf Basis des Jahres 2010 bis 2030 prognostizierten Zuwächse im Verkehr dringend geboten. So gehen die Prognosen des Bundes von einem Zuwachs von 38 Prozent im Güterverkehr und 13 Prozent im Personenverkehr aus.

Konzentration auf prioritäre Projekte
Bei der Auswahl der Projekte und der zur Verfügung gestellten Mittel ist der Bund vom bisherigen System der Länderquoten abgerückt. Nunmehr orientiert er sich bei seinen Investitionen auf die Stärkung und Leistungsfähigkeit der Hauptachsen und Knoten sowie die Auswirkungen auf das Gesamtnetz. Zudem setzt er richtigerweise einen weiteren Schwerpunkt bei der Beseitigung von Engpässen auf den Hauptachsen zur Optimierung des Verkehrsflusses. Bei der Straße stehen daher rund 75 Prozent der Mittel für diese „prioritären“ Projekte zur Verfügung. Gerade ein Land mit ausgeprägt regionalen Strukturen wie Rheinland-Pfalz ist aber auch auf eine leistungsfähige Infrastruktur jenseits der Hauptverkehrsachsen angewiesen. Daher begrüßen wir es ausdrücklich, dass der Bund rund 25 Prozent der Mittel für regionale Projekte einstellen möchte. Dies ist aus unserer Sicht ein sachgerechtes Verhältnis.
Die Konzentration auf die prioritären Projekte darf jedoch nicht dazu führen, dass wichtige neue Impulse verpasst werden. So heißt es in der Zusammenfassung des BVWP-Entwurfs (S. IV), „da die finanziellen Mittel für die Verkehrsinfrastruktur begrenzt sind, können zahlreiche Vorhaben voraussichtlich nicht bis zum Jahr 2030 begonnen werden. Die bewerteten Vorhaben wurden daher auf Basis fachlicher Kriterien in verschiedene Dringlichkeitskategorien eingeordnet. Der Bund muss zukünftig zielgerichteter als in der Vergangenheit in die Bundesverkehrswege investieren. Daher konzentriert sich der Bund bei seinen Investitionen vorrangig auf die Bereiche Erhaltung bzw. Ersatz sowie die Engpassbeseitigung." Darüber hinaus müssen aber nach unserer Auffassung auch weitere Projekte planerisch weiterbearbeitet werden. Hier darf es nicht zu einer "15-jährigen Planungspause" kommen.

Investitionen in die Straße geringer als Bedarf
Überraschend ist aus unserer Sicht angesichts der Verkehrsentwicklung die Verteilung der Mittel auf die einzelnen Verkehrsträger. So geht der Bund davon aus, dass auch im Jahr 2030 die Straße der mit großem Abstand wichtigste Verkehrsträger bleibt. Ihr Anteil an der Transportleistung im Güterverkehr verändert sich im Vergleich zu 2010 nur marginal und wird dann 73 Prozent betragen. Im Personenverkehr wird der Anteil des motorisierten Individualverkehrs nur sehr gering von rund 81 Prozent auf 79 Prozent sinken. Trotzdem stellt der Bund für die Straße nur rund 52 Prozent der Mittel zur Verfügung. Die Schiene wird hingegen mit 42 Prozent deutlich gestärkt, obwohl sich ihr Anteil an der Transportleistung im Güterverkehr mit gut 18 Prozent und an der Verkehrsleistung im Personenverkehr mit gut 8 Prozent bis 2030 kaum verändert.
Die Wirtschaft in Rheinland-Pfalz begrüßt den Ansatz, Alternativen zum Straßenverkehr zu stärken und unterstützt im Grundsatz die Klimaschutzbemühungen der Bundesregierung. Allerdings muss sich der Bund bewusst sein, dass die Mittel hier abweichend vom prognostizierten Bedarf investiert werden sollen. Zudem werden gerade ländliche Räume auch in Zukunft fast ausschließlich auf die Straße angewiesen sein. Bei einer so starken Fokussierung auf andere Verkehrsträger besteht daher die Gefahr, gerade diese Räume weiter zu schwächen.

Öffentlichkeitsbeteiligung schafft mehr Transparenz
Positiv sehen die IHKs das gewählte Verfahren zur Beteiligung der Öffentlichkeit. Im Vergleich zu den vorhergehenden Bundesverkehrswegeplänen ist dies ein deutlich transparenteres Verfahren, auch wenn wir im Einzelnen nicht jede zur Verfügung gestellte Bewertung und Erläuterung nachvollziehen können.

Naturschutz mit Augenmaß
"Die Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bundesverkehrswegeplan erfüllt die gesetzlichen Anforderungen der Strategischen Umweltprüfung (SUP). Deren Ziel ist es, ein hohes Umweltschutzniveau im Zuge der Umsetzung des BVWP 2030 bereits in einem frühen Planungsstadium sicherzustellen. Als Grundlage für die Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der SUP wird der Umweltbericht zum BVWP 2030 veröffentlicht."
Der Prozess der Beteiligung interessierter Kreise wird grundsätzlich begrüßt. Auch in Bezug auf den Arten- und Naturschutz ist eine frühzeitige Berücksichtigung wünschenswert.
Dies darf allerdings nicht dazu führen, dass der ohnehin schon hohe Planungsaufwand für naturschutzfachliche Gutachten weiter erhöht wird. Doppelstrukturen, bei denen Verwaltungsschritte schon bei der Aufstellung des BVWP durchgeführt werden, sollten daher bei späteren Planungsverfahren angerechnet werden. Im Sinne zügigerer Genehmigungsverfahren muss es für Bürger und Wirtschaft zu überschaubaren Planungszeiträumen kommen