IHK-Beteiligungsportal
Grundlegendes zum IHK-Beteiligungsportal
Informationsbereitstellung
Die Verfügbarkeit gut aufbereiteter Informationen stellt eine Grundvoraussetzung für Transparenz und Partizipation dar. Aufgrund dessen stellt das IHK-Beteiligungsportal die zentralen Informationen zu Planverfahren und wirtschaftspolitischen Themen im Kammerbezirk der IHK Koblenz bereit.
Dabei informiert das IHK-Beteiligungsportal beispielsweise über aktuelle Bebauungs- und Flächennutzungspläne, Raumordnungsverfahren zu raumbedeutsamen Vorhaben oder auch über Planfeststellungsverfahren zu Verkehrsprojekten.
Darüber hinaus beobachtet die IHK die Rahmenbedingungen verschiedener wirtschaftspolitischer Themen auf allen räumlichen Ebenen und erstellt auch selbst Positionen zu Themen, um das Gesamtinteresse der Mitgliedsunternehmen im Kammerbezirk zu vertreten.
Mehr Beteiligung von Unternehmen
Veränderungsprozesse betreffen nicht nur die handelnden Akteure, wie Vorhabenträger, Behörden und Verwaltungen, sondern eine breite Öffentlichkeit. Zur Vermeidung von Konflikten ist es daher von zentraler Bedeutung die betroffene Öffentlichkeit zu identifizieren und frühzeitig in den Beteiligungsprozess zu integrieren.
Eine frühzeitige und sachliche Beteiligung erhöht die Verfahrenstransparenz, fördert die Akzeptanz von Planungen, bietet die Chance für einvernehmliche Lösungen und ermöglicht gleichzeitig eine Verkürzung der Genehmigungsverfahren, indem der Fokus auf die wesentlichen Verfahrensschritte gelegt wird. Zudem wird das Wissen der betroffenen Öffentlichkeit aktiviert und bei der Planung mitberücksichtigt.
Die IHK Koblenz setzt sich für mehr Transparenz und eine stärkere Beteiligung von Unternehmen bei Planverfahren und der Positionierung zu wirtschaftspolitischen Themen ein. Mit Hilfe des IHK-Beteiligungsportals können Mitgliedsunternehmen ihre Belange und Vor-Ort-Kenntnisse an die IHK Koblenz weiterleiten.
Als Träger öffentlicher Belange wird die IHK Koblenz bei Planungsverfahren zur Abgabe von Stellungnahmen aufgefordert, in denen sie die Interessen der Gesamtwirtschaft abwägend und ausgleichend vertritt. Die Stellungnahmen der IHK Koblenz müssen in dem Abwägungsprozess der Planung berücksichtigt werden. Gegenüber Behörden und Organisationen kann sich die IHK zur Vertretung der gesamtwirtschaftlichen Interessen beispielsweise auch zu Gesetzesvorhaben oder Richtlinienvorschlägen äußern. Dabei können neue Argumente und Anregungen seitens der Mitgliedsunternehmen zur Optimierung unserer Stellungnahmen und Positionen beitragen.
Möglichkeit zum Online-Kommentar
Ihre Meinung und Ihr Wissen sind gefragt! Denn Ihr Beitrag ermöglicht der IHK Koblenz, bei ihren gesamtwirtschaftlichen Positionierungen das Maximale herauszuholen.
Über das IHK-Beteiligungsportal haben IHK-Mitgliedsunternehmen die Möglichkeit, Anmerkungen zu aktuellen Verfahren abzugeben. Das Online-Formular finden Sie bei den jeweils aufgeführten Verfahren.
Die IHK vertritt, wie in § 1 Abs. 1 IHK-Gesetz verordnet, das Gesamtinteresse der ihnen zugehörigen Gewerbetreibenden und berücksichtigt dabei die wirtschaftlichen Interessen einzelner Gewerbezweige und Betriebe abwägend und ausgleichend. In diesem Abwägungsprozess werden wir Ihre Stellungnahmen mit einfließen lassen.
Bitte beachten Sie, dass allein die von der jeweiligen Anhörungsbehörde öffentlich ausgelegten Planunterlagen vollständig und verbindlich sind. Falls Sie Ihre Anregungen rechtsgültig äußern möchten, müssen Sie dies immer auch schriftlich gegenüber der jeweiligen Anhörungsbehörde tun.