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20. Teiländerung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Montabaur – für den Teilbereich des Bebauungsplanes „Factory-Outlet Montabaur“


Stadt / Gemeinde Verbandsgemeinde Montabaur
Bezeichnung 20. Teiländerung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Montabaur – für den Teilbereich des Bebauungsplanes „Factory-Outlet Montabaur“ der Stadt Montabaur
Inhalt
Der Verbandsgemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 26.09.2024 beschlossen, den Flächennutzungsplan für den Bereich des Bebauungsplanes „Factory-Outlet Montabaur“ der Stadt Montabaur im Rahmen einer 20. Teiländerung zu ändern und hierfür das erforderliche Verfahren nach dem Baugesetzbuch durchzuführen.
Die vorliegende 20. Teiländerung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde wird im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Factory-Outlet Montabaur“ der Stadt Montabaur durchgeführt.
Der Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung wird wie folgt begrenzt:
  • Im Norden durch die Böschungsflächen der ICE-Strecke Köln-RheinMain und der BAB3.
  • Im Süden durch die Auenflächen des Gelbachs (Aubachs) bzw. die Straße „In der Kesselwiese“ und hieran anschließende Gewerbeflächen östlich der K 82.
  • Im Westen durch die Bebauung östlich des Bahnhofsplatzes.
  • Im Osten durch die bestehende Wohnbebauung der Lessingstraße (Wohngebiet Kesselwiese).
Der räumliche Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 10,4 ha.
Planungsrechtliche Hintergründe Der FNP ist ein Planungsinstrument der öffentlichen Verwaltung im System der Raumordnung auf kommunaler Ebene und umfasst das gesamte Gemeindegebiet. Planungshierarchisch kommt ihm eine Scharnierfunktion zwischen der überörtlichen Raumordnung und der örtlichen Bebauungsplanung zu. Sein Ziel ist es, die Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedarfen und Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen darzustellen, z.B. Wohnbau- oder Gewerbeflächen.
Plandokumente und Informationen Flächennutzungsplanung der Verbandsgemeinde Montabaur | VG Montabaur (vg-montabaur.de)
Frist für Anregungen 13.11.2024

Warum sind Sie betroffen?
Es geht um Standorte, die Nutzung von Flächen und um planerische Sicherheit als entscheidende Grundlage für wirtschaftliche Existenzen. Die Industrie- und Handelskammer vertritt die Interessen der regionalen Wirtschaft ausgleichend und abwägend. Um die vielfältigen Perspektiven entsprechend behandeln zu können, bitten wir um Beteiligung im Rahmen dieses Planverfahrens.