Service-Zweitschrift

Zweitschrift vom Prüfungszeugnis

Bitte beachten Sie: Mit diesen Formularen sind ausschließlich Zweitschriften von Zeugnissen aus einer Weiterbildungsprüfung oder Ausbildereingnungsprüfung (ADA) möglich.

ZumFormularfür Zweitschriften von Prüfungszeugnissen eines Ausbildungsverhältnisses.
Bei Verlust eines Prüfungszeugnisses über eine bei der IHK Koblenz durchgeführte und bestandene Weiterbildungsprüfung ist die Ausfertigung einer Zeugniszweitschrift möglich. Diese Ersatzurkunde orientiert sich an den Angaben in der Prüfungsniederschrift aus dem Jahr der Prüfung und enthält u. a. Gesamtergebnis/Noten/Punkte. Weiterhin ist der Zusatz "Zweitschrift" sowie ein Vermerk über die Übereinstimmung mit den Eintragungen im Prüfungsprotokoll durch die IHK Koblenz aufgeführt.
Für diesen Service berechnen wir gemäß unserer Gebührenordnung eine Gebühr in Höhe von 40 Euro.

Wie sollten Sie vorgehen?

  • Antrag ausfüllen und übermitteln
Bitte füllen Sie dieses Formular (ADA) (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 77 KB) oder dieses Formular (Weiterbildung) (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 54 KB) für die Beantragung einer Zeugniszweitschrift aus und übersenden Sie uns dieses.
  • Bezahlung durchführen
Nach Überprüfung erhalten Sie den Gebührenbescheid mit Angabe der Bankverbindung in Höhe von 40,00 Euro.
Dieser Betrag ist im Voraus zu begleichen.
  • Versand Ihrer Zweitschrift
Unmittelbar nach Zahlungseingang wird Ihnen die Zweitschrift zugestellt.