Aus- und Weiterbildung
Wirtschaftsfachwirt (Geprüfter)/ Wirtschaftsfachwirtin (Geprüfte)
1. Allgemeines
(Geprüfter) Wirtschaftsfachwirt/ (Geprüfte) Wirtschaftsfachwirtin nimmt in Wirtschaftsorganisationen und Unternehmen unterschiedlicher Größe und Branchenzugehörigkeit sowie in verschiedenen Tätigkeitsfeldern eines Betriebes Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben wahr. Sie erkennen und lösen betriebswirtschaftliche Sachverhalte und Problemstellungen und gestalten Geschäftsprozesse und Projekte eigenverantwortlich und selbstständig. Dabei berücksichtigen sie wirtschaftliche und rechtliche Aspekte. Geprüfte Wirtschaftsfachwirt*innen arbeiten überwiegend in der mittleren Führungsebene. (Quelle: ihk potsdam)
Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum Abschluss „Geprüfter Wirtschaftsfachwirt/ Geprüfte Wirtschaftfachwirtin“ und ist im Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 97 KB) dem Niveau 6 (Bachelor-Niveau) zugeordnet. Mit dem erfolgreichen Abschluss der Fortbildungsprüfung ist die Zulassungsvoraussetzung zum Geprüften Betriebswirt/ zur Geprüften Betriebswirtin erfüllt.
2. Zulassungsvoraussetzungen
Zur Teilprüfung „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ ist gemäß § 2 Abs. 1 der Verordnung (VO) über die Prüfung (Geprüfter) Wirtschaftsfachwirt/ (Geprüfte) Wirtschaftsfachwirtin (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 75 KB) zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten mindestens dreijährigen kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf
oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten mindestens dreijährigen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis
oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis
oder
- eine mindestens dreijährige Berufspraxis
Zur Teilprüfung „Handlungsspezifische Qualifikationen“ ist gemäß § 2 Abs. 2 VO (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 75 KB)zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
- die abgelegte Teilprüfung „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“, die nicht länger als fünf Jahre zurückliegt
und - mindestens ein (weiteres) Jahr Berufspraxis
Hinweis
Die Berufspraxis soll im kaufmännischen oder verwaltenden Bereich absolviert sein und wesentliche Bezüge zu den Aufgaben von einem Geprüften Wirtschaftsfachwirt/ einer Geprüften Wirtschaftsfachwirtin nach § 1 Abs. 2 VO (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 75 KB) haben.
Die Berufspraxis soll im kaufmännischen oder verwaltenden Bereich absolviert sein und wesentliche Bezüge zu den Aufgaben von einem Geprüften Wirtschaftsfachwirt/ einer Geprüften Wirtschaftsfachwirtin nach § 1 Abs. 2 VO (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 75 KB) haben.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der entsprechenden Verordnung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 75 KB), die Sie im Downloadbereich finden. Für die Ausnahmezulässigkeit gelten die Regelungen des § 2 Abs.4 VO (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 75 KB).
- Der Antrag auf Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen erfolgt über das IHK-Online-Portal
3. Informationen zur Prüfung
Prüfungsinhalt
Die Prüfung gliedert sich gemäß § 3 VO (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 75 KB) in folgende Teilprüfungen und Qualifikations- bzw. Handlungsbereiche:
Teilprüfungen
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Qualifikations-/ Handlungsbereiche
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Wirtschaftsbezogene Qualifikationen
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Handlungsspezifische Qualifikationen
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Prüfungsablauf/ -gliederung
Teilprüfungen
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Prüfungsdauer
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Prüfungsinhalt
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Schriftliche Prüfung:
Wirtschaftsbezogene Qualifikationen
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max. 330 Minuten |
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Schriftliche Prüfung:
Handlungsspezifische Qualifikationen
(erst nach Ablegen der ersten Teilprüfung durchzuführen) |
480-510 Minuten
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Alle Handlungsbereiche
-Zwei Situationsaufgaben-
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Mündliche Prüfung
§ 3 Abs. 6 („Die mündliche Prüfung wird erst nach dem erfolgreichen Abschluss der schriftlichen Teilprüfungen nach den Absätzen 4 und 5 durchgeführt.“)
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max. 30 Minuten
(+ max. 30 Minuten Vorbereitung) |
Situationsbezogenes Fachgespräch mit Präsentation
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Mündliche Ergänzungsprüfung
Wurden in der Teilprüfung „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ in nicht mehr als einem Qualifikationsbereich mangelhafte Prüfungsleistungen erbracht, ist in diesem Qualifikationsbereich eine mündliche Ergänzungsprüfung anzubieten. (§ 4 Abs. 6 VO (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 75 KB))
Bei einer oder mehreren ungenügenden Leistungen besteht diese Möglichkeit nicht.
Dauer: max. 15 Minuten
Bestehensregelung
Die Prüfung ist insgesamt bestanden, wenn in allen Prüfungsleistungen mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden. (§ 8 Abs. 1 VO)
4. Prüfungstermine
Wir prüfen bei Bedarf zu den bundeseinheitlichen Terminen. Die Prüfungstermine können Sie über das Online-Portal einsehen. Eine Einladung zu den mündlichen Prüfungsterminen erfolgt durch ein separates Einladungsschreiben.
Eine Übersicht des DIHK über die bundeseinheitlichen Prüfungstermine der kommenden Jahre finden Sie hier.
5. Anmeldung zur Prüfung
Anmeldeschluss ist 3 Monate vor dem jeweiligen Prüfungstermin.
Wichtig:
Bitte lassen Sie vor Ihrer Anmeldung Ihre Zulassung überprüfen.
Bitte lassen Sie vor Ihrer Anmeldung Ihre Zulassung überprüfen.
6. Prüfungsgebühren
Den Gebührenbescheid über die Prüfungsgebühren erhalten Sie mit der Einladung zur Prüfung. Sollte die Prüfungsgebühr vom Arbeitgeber übernommen werden, leiten wir den Gebührenbescheid entsprechend weiter.
Angaben zur Prüfungsgebühr sowie eine Übersicht der Prüfungsgebühren pro Fortbildungsabschluss finden Sie hier.
Bei Rücktritt von der Prüfung nach erfolgter Anmeldung wird eine Rücktrittsgebühr gemäß dem jeweils geltenden Gebührenverzeichnisses der IHK Koblenz fällig.
7. Lehrgangsanbieter
Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen sind wir verpflichtet, auf alle Anbieter hinzuweisen, die Vorbereitungslehrgänge auf öffentlich-rechtliche Prüfungen anbieten und uns über diese informieren. Anfragen über Lehrgangskosten, Dauer und so weiter bitten wir direkt an die Lehrgangsträger zu richten. Eine Übersicht der Lehrgangsanbieter finden Sie im Weiterbildungs-Informations-System (WIS).