Aus- und Weiterbildung

Technischer Fachwirt (Geprüfter)/ Technische Fachwirtin (Geprüfte)

1. Allgemeines

(Geprüfter) Technische Fachwirt/ (Geprüfte) Technische Fachwirtin ist befähigt, in Betrieben unterschiedlicher Größe und Branchenzugehörigkeit sowie in verschiedenen Bereichen und Tätigkeitsfeldern eines Betriebes Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben sowie die Schnittstellenfunktion zwischen den betriebswirtschaftlichen und technischen Unternehmensbereichen durch kommunikative Kompetenzen wahrzunehmen. Sie stellen sich auf sich verändernde Methoden und Systeme in der Produktion, Strukturen der Arbeitsorganisation und auf neue Methoden der Organisationsentwicklung, der Personalführung und -entwicklung ein und gestalten den technisch-organisatorischen Wandel im Betrieb mit.
Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum Abschluss „Geprüfter Technischer Fachwirt/ Geprüfte Technische Fachwirtin“  und ist im Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) dem Niveau 6 (Bachelor-Niveau) zugeordnet. Mit dem erfolgreichen Abschluss der Fortbildungsprüfung ist die Zulassungsvoraussetzung zum Geprüften Technischen Betriebswirt/ zur Geprüften Technischen Betriebswirtin erfüllt.

2. Zulassungsvoraussetzungen

Zu den Prüfungsteilen „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ und Technische Qualifikationen“ ist gemäß § 2 Abs. 1 Verordnung (VO) über die Prüfung (Geprüfter) Technischen Fachwirt/ (Geprüfte) Technische Fachwirtin (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 78 KB) zuzulassen, wer
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten mindestens dreijährigen kaufmännischen, verwaltenden oder gewerblich-technischen Ausbildungsberuf nachweist.
oder
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis im kaufmännischen oder gewerblich-technischen Bereich nachweist.
oder
  • eine mindestens vierjährige Berufspraxis nachweist.
Zum Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ ist gemäß § 2 Abs. 2 VO (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 78 KB) zuzulassen, wer folgendes nachweist:
  • das Ablegen der Prüfungsteile „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ und „Technische Qualifikationen“ innerhalb der letzten fünf Jahre
  • ein weiteres Jahr Berufspraxis
Hinweis
Die Berufspraxis (§ 2 Abs. 3 VO (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 78 KB)) soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben von einem Geprüften Technischen Fachwirt/ einer Geprüften Technischen Fachwirtin gemäß § 1 Abs. 3 VO (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 78 KB) haben.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der entsprechenden Verordnung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 78 KB), die Sie im Downloadbereich finden. Für die Ausnahmezulässigkeit gelten die Regelungen des § 2 Abs. 4 VO (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 78 KB).
  • Der Antrag auf Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen erfolgt über das IHK-Online-Portal

3. Informationen zur Prüfung

Prüfungsinhalte

Die Prüfung gliedert sich gemäß § 3 VO (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 78 KB) in folgende Prüfungsteile und Qualifikations- bzw. Handlungsbereiche:
Prüfungsteile
Prüfungsdauer
Prüfungsinhalte
Wirtschaftsbezogene Qualifikationen
Schriftliche Prüfung
max. 300 Minuten
  • Volks- und Betriebswirtschaft (60 Minuten)
  • Rechnungswesen (90 Minuten)
  • Recht und Steuern (60 Minuten)
  • Unternehmensführung (90 Minuten)
Technische Qualifikationen
Schriftliche Prüfung
max. 270 Minuten
  • Naturwissenschaftliche und technische Grundlagen (60 Minuten)
  • Technische Kommunikation und Werkstofftechnologie (90 Minuten)
  • Fertigungs- und Betriebstechnik (120 Minuten)
Handlungsspezifische Qualifikationen
(erst nach erfolgreichem Abschluss der schriften Prüfung durchzuführen)
  • Schriftliche Prüfung 
    Situationsaufgabe 240 Minuten



  • Mündliche Prüfung
    max. 30 Minuten mit Vorbereitung

  • alle Handlungsbereiche


  • Situationsbezogendes Fachgespräch
  • Präsentation

Mündliche Ergänzungsprüfung

  • Prüfungsteil: Wirtschaftsbezogene Qualifikationen
Wurden in nicht mehr als einem Qualifikationsbereich mangelhafte Prüfungsleistungen erbracht, ist in diesem Qualifikationsbereich eine mündliche Ergänzungsprüfung anzubieten. (§ 4 Abs. 6 VO) (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 78 KB)
Bei einer oder mehreren ungenügenden Leistungen besteht diese Möglichkeit nicht.
Dauer: max. 15 Minuten
  • Prüfungsteil: Technische Qualifikationen
Wurden in nicht mehr als einer schriftlichen Prüfungsleistung eine mangelhafte Prüfungsleistung erbracht, so ist darin eine Ergänzungsprüfung anzubieten. (§ 5 Abs. 5 VO) (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 78 KB)
Dauer: max. 20 Minuten

Bestehensregelung

Die Prüfung ist insgesamt bestanden, wenn in allen Prüfungsleistungen mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden. (§ 9 Abs. 4 VO) (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 78 KB)

4. Prüfungstermine

Wir prüfen bei Bedarf zu den bundeseinheitlichen Terminen. Die Prüfungstermine können Sie über das Online-Portal einsehen. Eine Einladung zu den mündlichen Prüfungsterminen erfolgt durch ein separates Einladungsschreiben.
Eine Übersicht des DIHK über die bundeseinheitlichen Prüfungstermine der kommenden Jahre finden Sie hier.

5. Anmeldung zur Prüfung

Anmeldeschluss ist 3 Monate vor dem jeweiligen Prüfungstermin.
Wichtig:
Bitte lassen Sie vor Ihrer Anmeldung Ihre Zulassung überprüfen.

6. Prüfungsgebühren

Den Gebührenbescheid über die Prüfungsgebühren erhalten Sie mit der Einladung zur Prüfung. Sollte die Prüfungsgebühr vom Arbeitgeber übernommen werden, leiten wir den Gebührenbescheid entsprechend weiter.
Angaben zur Prüfungsgebühr sowie eine Übersicht der Prüfungsgebühren pro Fortbildungsabschluss finden Sie hier.
Bei Rücktritt von der Prüfung nach erfolgter Anmeldung wird eine Rücktrittsgebühr gemäß dem jeweils geltenden Gebührenverzeichnisses der IHK Koblenz fällig.

7. Lehrgangsanbieter

Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen sind wir verpflichtet, auf alle Anbieter hinzuweisen, die Vorbereitungslehrgänge auf öffentlich-rechtliche Prüfungen anbieten und uns über diese informieren. Anfragen über Lehrgangskosten, Dauer und so weiter bitten wir direkt an die Lehrgangsträger zu richten.
Eine Übersicht der Lehrgangsanbieter finden Sie im Weiterbildungs-Informations-System (WIS).