Aus- und Weiterbildung

Berufsspezialist (Geprüfter) Sommelier / Berufsspezialistin (Geprüfte) Sommelière

1. Allgemeines

Mit der erfolgreich abgelegten Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss zum Geprüften Berufsspezialist Sommelier (IHK) und zur Geprüften Berufsspezialistin Sommelière (IHK) wird die auf einen beruflichen Aufstieg abzielende Erweiterung der beruflichen Handlungsfähigkeit auf der ersten Stufe der höherqualifizierenden Berufsbildung nachgewiesen. (lt. Rechtsvorschrift)
Geprüfter Berufsspezialist Sommelier (IHK)/ Geprüfte Berufsspezialistin Sommelière (IHK) verfügt über exzellente Kenntnisse in allen Fragen rund um das Thema Wein, steht seinen Gästen bzw. Kunden beratend zur Seite, hat eine Führungsposition im Restaurant bzw. Weinhandel, verwaltet den Weinkeller und bildet Mitarbeitende und Auszubildende aus. (Quelle: wis.ihk)

2. Zulassungsvoraussetzungen

Gemäß § 3 Abs. 1 der Besonderen Rechtsvorschriften (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 183 KB) über die Prüfung zum Geprüften Berufsspezialisten Sommelier (IHK)/ zur Geprüften Berufsspezialistin Sommelière (IHK) ist zuzulassen, wer
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf Restaurantfachmann/-frau sowie Fachmann/Fachfrau für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie
oder
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten dreijährigen gastronomischen Ausbildungsberuf danach eine mindestens einjährige Berufspraxis
oder
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung im anerkannten Ausbildungsberuf Winzer/Winzerin und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis
oder
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis
oder
  • eine mindestens vierjährige Berufspraxis nachweist.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der entsprechenden Rechtsvorschrift, die Sie im Downloadbereich finden. Für die Ausnahmezulässigkeit gelten die Regelungen des § 3 Abs. 3 RVO (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 183 KB).
  • Der Antrag auf Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen erfolgt über das IHK-Online-Portal

3. Informationen zur Prüfung

Prüfungsinhalte

Die Prüfung gliedert sich gemäß § 2 RVO (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 183 KB) in folgende Prüfungsteile und Qualifikationsschwerpunkte bzw. -inhalte:

Prüfungsablauf/-gliederung

Prüfungsteil
Qualifikationsschwerpunkte/-inhalte
Handlungsspezifische Qualifikation
1. Schriftliche Prüfung
  • Management des Restaurantbetriebs
  • Marketing
  • Gäste beraten, betreuen und bewirten
  • Anwenden wein- und getränkekundlicher Kenntnisse
2. Situationsbezogenes Fachgespräch
Fachpraktische Qualifikationen

Mündlich
1. Situationsbezogenes Fachgespräch anhand der eigens erstellen Wein- und Getränkekarte
2. Gastorientiertes Fachgespräch
Praktisch und schriftlich
Wein- und Getränkeverkostung

Mündliche Ergänzungsprüfung

Wurde in höchstens einer schriftlichen Aufgabe eine mangelhafte Prüfungsleistung erbracht, so ist für diese Aufgabe eine mündliche Ergänzungsprüfung anzubieten.
Bei einer oder mehreren ungenügenden Prüfungsleistungen ist eine Ergänzungsprüfung nicht möglich. (§ 4 Abs. 6 (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 183 KB)RVO (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 183 KB))
Dauer: max. 20 Minuten

Bestehensregelung

Die Prüfung ist bestanden, wenn ohne Rundung in den Prüfungsleistungen im Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikation“ und im Prüfungsteil „Fachpraktische Qualifikation“ jeweils mindestens 50 Punkte erreicht worden sind. (§ 8 Abs. 1 (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 183 KB))

4. Prüfungstermine

Wir prüfen bei Bedarf zu den bundeseinheitlichen Terminen. Die Prüfungstermine können Sie über das Online-Portal einsehen. Eine Einladung zu den mündlichen Prüfungsterminen erfolgt durch ein separates Einladungsschreiben.

5. Anmeldung zur Prüfung

Anmeldeschluss ist 3 Monate vor dem jeweiligen Prüfungstermin.
Wichtig:
Bitte lassen Sie vor Ihrer Anmeldung Ihre Zulassung überprüfen.

6. Prüfungsgebühren

Den Gebührenbescheid über die Prüfungsgebühren erhalten Sie mit der Einladung zur Prüfung. Sollte die Prüfungsgebühr vom Arbeitgeber übernommen werden, leiten wir den Gebührenbescheid entsprechend weiter.
Angaben zur Prüfungsgebühr sowie eine Übersicht der Prüfungsgebühren pro Fortbildungsabschluss finden Sie hier.
Bei Rücktritt von der Prüfung nach erfolgter Anmeldung wird eine Rücktrittsgebühr gemäß dem jeweils geltenden Gebührenverzeichnisses der IHK Koblenz fällig.

7. Lehrgangsanbieter

Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen sind wir verpflichtet, auf alle Anbieter hinzuweisen, die Vorbereitungslehrgänge auf öffentlich-rechtliche Prüfungen anbieten und uns über diese informieren. Anfragen über Lehrgangskosten, Dauer und so weiter bitten wir direkt an die Lehrgangsträger zu richten.
Eine Übersicht der Lehrgangsanbieter finden Sie im Weiterbildungs-Informations-System (WIS).