Aus- und Weiterbildung
Netzmeister (Geprüfter)/ Netzmeisterin (Geprüfte)
1. Allgemeines
(Geprüfter) Netzmeister/ (Geprüfte) Netzmeisterin übernehmen verantwortungsvolle Fach- und Führungsaufgaben in allen betrieblichen Funktionen in privatwirtschaftlichen und öffentlichen Unternehmen der Strom-, Gas-, Wasser- und Fernwärmeversorgung. Sie organisieren und überwachen den Bau, den Betrieb und die Instandhaltung von Netzen und Anlagen im jeweiligen Bereich. Je nach Aufgabe arbeiten sie auch praktisch mit. Außerdem können sie beispielsweise in Ingenieurbüros für die bautechnische Gesamtplanung tätig sein. Darüber hinaus kann es bei Rohrleitungsbauunternehmen sowie Unternehmen der technischen Gebäudeausrüstung geeignete Tätigkeitsfelder geben.
Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum Abschluss „(Geprüfter) Netzmeister/ (Geprüfte) Netzmeisterin“ und ist im Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) dem Niveau 6 (Bachelor-Niveau) zugeordnet. Mit dem erfolgreichen Abschluss der Fortbildungsprüfung ist die Zulassungsvoraussetzung zum (Geprüften) Technischen Betriebswirt/ zur (Geprüften) Technischen Betriebswirtin erfüllt.
2. Zulassungsvoraussetzungen
Gemäß § 3 Abs. 1 der Besonderen Rechtsvorschriften (RV) über die Prüfung (Geprüfter) Netzmeister/ (Geprüfte) Netzmeisterin (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 196 KB) ist zum Prüfungsteil „Grundlegende Qualifikationen“ zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
- eine mit Erfolg abgelegte Fortbildungsprüfung zum*zur Geprüften Netzmonteur*in
oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der wesentliche Bezüge zu dem zu prüfenden Handlungsfeld hat und danach eine mindestens einjährige einschlägige Berufspraxis
oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige einschlägige Berufspraxis
oder
- eine mindestens fünfjährige einschlägige Berufspraxis
Gemäß § 3 Abs. 2 RV (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 196 KB) ist zum Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
- das Ablegen des Prüfungsteils "Grundlegende Qualifikationen", das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt
und
- zu den oben aufgeführten Berufspraxiszeiten mindestens ein weiteres Jahr einschlägige Berufspraxis
Hinweis
Die einschlägige Berufspraxis soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben von einem Geprüften Netzmeister/ einer Geprüften Netzmeisterin gemäß §1 Abs.3 RV (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 196 KB) haben. Sie muss in dem Handlungsfeld nachgewiesen werden, in dem der Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen" abgelegt werden soll.
Die einschlägige Berufspraxis soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben von einem Geprüften Netzmeister/ einer Geprüften Netzmeisterin gemäß §1 Abs.3 RV (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 196 KB) haben. Sie muss in dem Handlungsfeld nachgewiesen werden, in dem der Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen" abgelegt werden soll.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der entsprechenden Rechtsvorschrift, die Sie im Downloadbereich finden. Für die Ausnahmezulässigkeit gelten die Regelungen des § 3 Abs. 4 und 5 RV (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 196 KB).
- Der Antrag auf Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen erfolgt über das IHK-Online-Portal
3. Informationen zur Prüfung
Prüfungsinhalte
Die Prüfung gliedert sich gemäß §§ 2,4,5 RV (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 196 KB) in folgende Prüfungsteile und Prüfungs- bzw. Handlungsbereiche:
Prüfungsteile
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Prüfungsbereich/ Handlungsbereich
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Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen
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Der Prüfungsteil „Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen“ ist durch eine Prüfung gemäß der Ausbilder-Eignungsverordnung nachzuweisen. (Der Nachweis ist vor Beginn der letzten Prüfungsleistung zu erbringen) |
Grundlegende Qualifikationen
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Handlungsspezifische Qualifikationen
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Prüfungsablauf/ -gliederung
Prüfungsteile
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Prüfungsdauer
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Prüfungsinhalt
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Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen
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Ausbildereignungsprüfung
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Grundlegende Qualifikationen
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Schriftliche Prüfung
max. 8 Stunden |
Rechtsbewusstes Handeln
(min. 90 Minuten)
Betriebswirtschaftliches Handeln
(min. 90 Minuten) Anwendung von Methoden der Information, Kommunikation und Planung (min. 90 Minuten) Zusammenarbeit im Betrieb (min. 90 Minuten) Berücksichtigung naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten (min. 60 Minuten) |
Handlungsspezifische Qualifikationen
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Schriftliche Prüfung
max. 8 Stunden Situationsbezogenes Fachgespräch 30-45 Minuten |
2 Situationsaufgaben
(je Handlungsfeld min. 3 Stunden) Handlungsbereich, der nicht Gegenstand einer schriftlichen Situationsaufgabe ist |
Mündliche Ergänzungsprüfung
Prüfungsteil: Grundlegende Qualifikationen
Wurden in nicht mehr als zwei schriftlichen Prüfungsleistungen mangelhafte Prüfungsleistungen erbracht, ist in diesen Prüfungsbereichen eine mündliche Ergänzungsprüfung anzubieten. (§ 4 Abs. 8 RV (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 196 KB))
Prüfungsteil: Handlungsspezifische Qualifikationen
Wurde in nicht mehr als einer schriftlichen Situationsaufgabe eine mangelhafte Prüfungsleistung erbracht, ist in dieser Situationsaufgabe eine mündliche Ergänzungsprüfung anzubieten. (§ 5 Abs. 13 RV (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 196 KB))
Bei einer ungenügenden schriftlichen Prüfungsleistung besteht diese Möglichkeit nicht.
Dauer: max. 20 Minuten
Bestehensregelung
Die Prüfung ist insgesamt bestanden, wenn der Prüfungsteilnehmer/ die Prüfungsteilnehmerin in allen Prüfungsleistungen mindestens ausreichende Leistungen erbracht hat. (§ 7 Abs. 4 RV (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 196 KB))
4. Prüfungstermine
Wir prüfen bei Bedarf zu den bundeseinheitlichen Terminen. Die Prüfungstermine können Sie über das Online-Portal einsehen. Eine Einladung zu den mündlichen Prüfungsterminen erfolgt durch ein separates Einladungsschreiben.
5. Anmeldung zur Prüfung
Anmeldeschluss ist 3 Monate vor dem jeweiligen Prüfungstermin.
Wichtig:
Bitte lassen Sie vor Ihrer Anmeldung Ihre Zulassung überprüfen.
Bitte lassen Sie vor Ihrer Anmeldung Ihre Zulassung überprüfen.
6. Prüfungsgebühren
Den Gebührenbescheid über die Prüfungsgebühren erhalten Sie mit der Einladung zur Prüfung. Sollte die Prüfungsgebühr vom Arbeitgeber übernommen werden, leiten wir den Gebührenbescheid entsprechend weiter.
Angaben zur Prüfungsgebühr sowie eine Übersicht der Prüfungsgebühren pro Fortbildungsabschluss finden Sie hier.
Bei Rücktritt von der Prüfung nach erfolgter Anmeldung wird eine Rücktrittsgebühr gemäß dem jeweils geltenden Gebührenverzeichnisses der IHK Koblenz fällig.
7. Lehrgangsanbieter
Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen sind wir verpflichtet, auf alle Anbieter hinzuweisen, die Vorbereitungslehrgänge auf öffentlich-rechtliche Prüfungen anbieten und uns über diese informieren. Anfragen über Lehrgangskosten, Dauer und so weiter bitten wir direkt an die Lehrgangsträger zu richten.
Eine Übersicht der Lehrgangsanbieter finden Sie im Weiterbildungs-Informations-System (WIS).