Aus- und Weiterbildung
Industriemeister (Geprüfter) / Industriemeisterin (Geprüfte) - Fachrichtung Kunststoff und Kautschuk
1. Allgemeines
(Geprüfter) Industriemeister/ (Geprüfte) Industriemeisterin der Fachrichtung Kunststoff und Kautschuk steuern Arbeitsprozesse in Betrieben der Kunststoff- und Kautschukverarbeitung, überwachen Fertigungsabläufe, sorgen für die Einsatzbereitschaft der Betriebsmittel und führen Qualitätskontrollen durch. Industriemeister*innen der Fachrichtung Kunststoff und Kautschuk steuern Arbeitsprozesse in Betrieben der Kunststoff- und Kautschukverarbeitung, überwachen Fertigungsabläufe, sorgen für die Einsatzbereitschaft der Betriebsmittel und führen Qualitätskontrollen durch.
Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum Abschluss „Geprüfter Industriemeister/ Geprüfte Industriemeisterin – Fachrichtung Kunststoff und Kautschuk“ und ist im Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) dem Niveau 6 (Bachelor-Niveau) zugeordnet. Mit dem erfolgreichen Abschluss der Fortbildungsprüfung ist die Zulassungsvoraussetzung zum Geprüften Technischen Betriebswirt/ zur Geprüften Technischen Betriebswirtin erfüllt.
2. Zulassungsvoraussetzungen
Gemäß § 3 Abs. 1 der Verordnung (VO) (Geprüfter) Industriemeister/ (Geprüfte) Industriemeisterin – Fachrichtung Kunststoff und Kautschuk (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 96 KB) ist zum Prüfungsteil „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“ zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in dem anerkannten Ausbildungsberuf Verfahrensmechaniker/Verfahrensmechanikerin für Kunststoff- und Kautschuktechnik
oder
eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis
oder
- eine mindestens vierjährige Berufspraxis
Gemäß § 3 Abs. 2 VO (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 96 KB) ist zum Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
- das Ablegen des Prüfungsteils „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“, das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt
und
- über die genannten Voraussetzungen hinaus mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis
Hinweis
Die Berufspraxis soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines „Geprüften Industriemeisters - Fachrichtung Kunststoff und Kautschuk“ und einer „Geprüften Industriemeisterin - Fachrichtung Kunststoff und Kautschuk“ nach § 1 Abs. 3 VO (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 96 KB) aufweisen.
Die Berufspraxis soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines „Geprüften Industriemeisters - Fachrichtung Kunststoff und Kautschuk“ und einer „Geprüften Industriemeisterin - Fachrichtung Kunststoff und Kautschuk“ nach § 1 Abs. 3 VO (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 96 KB) aufweisen.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der entsprechenden Verordnung, die Sie im Downloadbereich finden. Für die Ausnahmezulässigkeit gelten die Regelungen des § 2 Abs.4. (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 96 KB)
- Der Antrag auf Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen erfolgt über das IHK-Online-Portal
3. Informationen zur Prüfung
Prüfungsinhalte
Die Prüfung gliedert sich gemäß §§ 2 ff VO (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 96 KB). in folgende Prüfungsteile und Prüfungs- bzw. Handlungsbereiche:
Prüfungsteile
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Prüfungsbereiche/ Handlungsbereiche
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Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen
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Der Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikationen gemäß der Ausbilder- Eignungsverordnung nach dem Berufsbildungsgesetz ist nachzuweisen. (Der Nachweis von der erfolgreich abgelegten Ausbildereignungsprüfung ist vor Beginn der letzten Prüfungsleistung zu erbringen)
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Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen
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Handlungsspezifische Qualifikationen
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Prüfungsablauf/-gliederung
Prüfungsteile
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Prüfungsdauer
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Prüfungsinhalt
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Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen
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siehe Ausbildereignungsprüfung
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Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen
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Schriftliche Prüfung
max. 8 Stunden |
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Handlungsspezifische Qualifikationen
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Schriftliche Prüfung
max. 10 Stunden
Mündliche Prüfung
30-45 Minuten
(max. 30 Minuten Vorbereitung)
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Technik
(min. 270 Minuten)
Organisation
(min. 240 Minuten) |
Bestehensregelung
Die Prüfung ist insgesamt bestanden, wenn im Prüfungsteil „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“ in allen Prüfungsbereichen sowie im Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ in den schriftlichen Situationsaufgaben und in dem situationsbezogenen Fachgespräch jeweils mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden. (§ 7 Abs. 5 VO) (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 96 KB)
4. Prüfungstermine
Wir prüfen bei Bedarf zu den bundeseinheitlichen Terminen. Die Prüfungstermine können Sie über das Online-Portal einsehen. Eine Einladung zu den mündlichen Prüfungsterminen erfolgt durch ein separates Einladungsschreiben.
Eine Übersicht des DIHK über die bundeseinheitlichen Prüfungstermine der kommenden Jahre finden Sie hier.
5. Anmeldung zur Prüfung
Anmeldeschluss ist 3 Monate vor dem jeweiligen Prüfungstermin.
Wichtig:
Bitte lassen Sie vor Ihrer Anmeldung Ihre Zulassung überprüfen.
Bitte lassen Sie vor Ihrer Anmeldung Ihre Zulassung überprüfen.
6. Prüfungsgebühren
Den Gebührenbescheid über die Prüfungsgebühren erhalten Sie mit der Einladung zur Prüfung. Sollte die Prüfungsgebühr vom Arbeitgeber übernommen werden, leiten wir den Gebührenbescheid entsprechend weiter.
Angaben zur Prüfungsgebühr sowie eine Übersicht der Prüfungsgebühren pro Fortbildungsabschluss finden Sie hier.
Bei Rücktritt von der Prüfung nach erfolgter Anmeldung wird eine Rücktrittsgebühr gemäß dem jeweils geltenden Gebührenverzeichnisses der IHK Koblenz fällig.
7. Lehrgangsanbieter
Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen sind wir verpflichtet, auf alle Anbieter hinzuweisen, die Vorbereitungslehrgänge auf öffentlich-rechtliche Prüfungen anbieten und uns über diese informieren. Anfragen über Lehrgangskosten, Dauer und so weiter bitten wir direkt an die Lehrgangsträger zu richten.
Eine Übersicht der Lehrgangsanbieter finden Sie im Weiterbildungs-Informations-System (WIS).