Aus- und Weiterbildung
Industriemeister/ Industriemeisterin - Fachrichtung Keramik
1. Allgemeines
Industriemeister/ Industriemeisterinnen der Fachrichtung Keramik planen, steuern und überwachen Fertigungsprozesse in der Produktion und Veredlung von keramischen Erzeugnissen und stellen die Qualität der Produkte sicher. Neben ihren kaufmännischen Aufgaben sind sie für die Personalführung und -entwicklung zuständig. (Quelle: berufe.net Agentur für Arbeit)
2. Zulassungsvoraussetzungen
Gemäß § 2 Abs. 1 der Rechtsvorschrift (RV) über die Prüfung Industriemeister/ Industriemeisterin – Fachrichtung Keramik ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der der Fachrichtung Keramik zugeordnet werden kann und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis in der keramischen Industrie nachweist.
oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten gewerblich-technischen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis in der keramischen Industrie nachweist.
oder
- eine mindestens sechsjährige Berufspraxis in der keramischen Industrie nachweist.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der entsprechenden Verordnung, die Sie im Downloadbereich finden. Für die Ausnahmezulässigkeit gelten die Regelungen des § 2 Abs.(2) RV.
- Der Antrag auf Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen erfolgt über das IHK-Online-Portal
3. Informationen zur Prüfung
Prüfungsinhalte
Die Prüfung gliedert sich gemäß § 3 Abs. 1, §§ 4 ff RV. (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 32 KB) in folgende Prüfungsteile und Prüfungs- bzw. Handlungsfelder:
Prüfungsteile
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Fächer/ Handlungsfelder |
Fachrichtungsübergreifender Teil
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Fachrichtungsspezifischer Teil
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Berufs- und arbeitspädagogischer Teil
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Prüfungsablauf/-gliederung
Prüfungsteile
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Prüfungsdauer
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Prüfungsinhalt
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Fachrichtungsübergreifender Teil
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Schriftliche Prüfung
max. 6 Stunden |
Grundlagen für kostenbewusstes Handeln
(min. 2 Stunden)
Grundlagen für rechtsbewusstes Handeln
(min. 1 Stunde)
Grundlagen für die Zusammenarbeit im Betrieb
(min. 1,5 Stunden) |
Mündliche Prüfung max. 30 Minuten |
Grundlagen für die Zusammenarbeit im Betrieb
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Fachrichtungsspezifischer Teil
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Schriftliche Prüfung
max. 8 Stunden |
Mathematische und naturwissenschaftliche Grundlagen
(min. 1 Stunde)
Technologie der Roh-, Werk- und Hilfsstoffe
(min. 1,5 Stunden)
Betriebstechnik
(min. 2 Stunden)
Fertigungstechnik
(min. 2 Stunden) |
Praktische Tätigkeit und/oder schriftliche Ausarbeitung max. 4 Stunden |
Betriebstechnische Situationsaufgabe
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Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen
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Ausbildereignungsprüfung
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Bestehensregelung
Die Prüfung ist insgesamt bestanden, wenn der Prüfungsteilnehmer in allen Prüfungsleistungen ausreichende Leistungen erbracht hat und die bestandene Prüfung im Prüfungsteil „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“ nicht länger als fünf Jahre zurückliegt.(§ 8 Abs. 2 RV) (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 32 KB)
4. Prüfungstermine
Wir prüfen bei Bedarf zu den bundeseinheitlichen Terminen. Die Prüfungstermine können Sie über das Online-Portal einsehen. Eine Einladung zu den mündlichen Prüfungsterminen erfolgt durch ein separates Einladungsschreiben.
5. Anmeldung zur Prüfung
Anmeldeschluss ist 3 Monate vor dem jeweiligen Prüfungstermin.
Wichtig:
Bitte lassen Sie vor Ihrer Anmeldung Ihre Zulassung überprüfen.
Bitte lassen Sie vor Ihrer Anmeldung Ihre Zulassung überprüfen.
6. Prüfungsgebühren
Den Gebührenbescheid über die Prüfungsgebühren erhalten Sie mit der Einladung zur Prüfung. Sollte die Prüfungsgebühr vom Arbeitgeber übernommen werden, leiten wir den Gebührenbescheid entsprechend weiter.
Angaben zur Prüfungsgebühr sowie eine Übersicht der Prüfungsgebühren pro Fortbildungsabschluss finden Sie hier.
Bei Rücktritt von der Prüfung nach erfolgter Anmeldung wird eine Rücktrittsgebühr gemäß dem jeweils geltenden Gebührenverzeichnisses der IHK Koblenz fällig.
7. Lehrgangsanbieter
Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen sind wir verpflichtet, auf alle Anbieter hinzuweisen, die Vorbereitungslehrgänge auf öffentlich-rechtliche Prüfungen anbieten und uns über diese informieren. Anfragen über Lehrgangskosten, Dauer und so weiter bitten wir direkt an die Lehrgangsträger zu richten.
Eine Übersicht der Lehrgangsanbieter finden Sie im Weiterbildungs-Informations-System (WIS).