Aus- und Weiterbildung

Industriemeister/ Industriemeisterin - Fachrichtung Keramik

1. Allgemeines

Industriemeister/ Industriemeisterinnen der Fachrichtung Keramik planen, steuern und überwachen Fertigungsprozesse in der Produktion und Veredlung von keramischen Erzeugnissen und stellen die Qualität der Produkte sicher. Neben ihren kaufmännischen Aufgaben sind sie für die Personalführung und -entwicklung zuständig. (Quelle: berufe.net Agentur für Arbeit)

2. Zulassungsvoraussetzungen

Gemäß § 2 Abs. 1 der Rechtsvorschrift (RV) über die Prüfung Industriemeister/ Industriemeisterin – Fachrichtung Keramik ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der der Fachrichtung Keramik zugeordnet werden kann und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis in der keramischen Industrie nachweist.
oder
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten gewerblich-technischen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis in der keramischen Industrie nachweist.
oder
  • eine mindestens sechsjährige Berufspraxis in der keramischen Industrie nachweist.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der entsprechenden Verordnung, die Sie im Downloadbereich finden. Für die Ausnahmezulässigkeit gelten die Regelungen des § 2 Abs.(2) RV.
  • Der Antrag auf Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen erfolgt über das IHK-Online-Portal

3. Informationen zur Prüfung

Prüfungsinhalte

Die Prüfung gliedert sich gemäß § 3 Abs. 1, §§ 4 ff RV. (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 32 KB) in folgende Prüfungsteile und Prüfungs- bzw. Handlungsfelder:
Prüfungsteile
Fächer/ Handlungsfelder
Fachrichtungsübergreifender Teil
  • Grundlagen für kostenbewusstes Handeln
  • Grundlagen für rechtsbewusstes Handeln
  • Grundlagen für die Zusammenarbeit im Betrieb
Fachrichtungsspezifischer Teil
  • Mathematische und naturwissenschaftliche Grund-lagen
  • Technologie der Roh-, Werk- und Hilfsstoffe
  • Betriebstechnik
  • Fertigungstechnik
  • Betriebstechnische Situations-aufgabe
Berufs- und arbeitspädagogischer Teil
  • Allgemeine Grundlagen
  • Planung der Ausbildung
  • Mitwirkung bei der Einstellung von Auszubildenden
  • Ausbildung am Arbeitsplatz
  • Förderung des Lernprozesses
  • Ausbildung in der Gruppe
  • Abschluss der Ausbildung

Prüfungsablauf/-gliederung

Prüfungsteile
Prüfungsdauer
Prüfungsinhalt
Fachrichtungsübergreifender Teil
Schriftliche Prüfung
max. 6 Stunden

Grundlagen für kostenbewusstes Handeln
(min. 2 Stunden)
Grundlagen für rechtsbewusstes Handeln
(min. 1 Stunde)
Grundlagen für die Zusammenarbeit im Betrieb
(min. 1,5 Stunden)
Mündliche Prüfung
max. 30 Minuten
Grundlagen für die Zusammenarbeit im Betrieb
Fachrichtungsspezifischer Teil
Schriftliche Prüfung
max. 8 Stunden






Mathematische und naturwissenschaftliche Grundlagen
(min. 1 Stunde)
Technologie der Roh-, Werk- und Hilfsstoffe
(min. 1,5 Stunden)
Betriebstechnik
(min. 2 Stunden)
Fertigungstechnik
(min. 2 Stunden)
Praktische Tätigkeit und/oder schriftliche Ausarbeitung
max. 4 Stunden
Betriebstechnische Situationsaufgabe
Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen
Ausbildereignungsprüfung

Bestehensregelung

Die Prüfung ist insgesamt bestanden, wenn der Prüfungsteilnehmer in allen Prüfungsleistungen ausreichende Leistungen erbracht hat und die bestandene Prüfung im Prüfungsteil „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“ nicht länger als fünf Jahre zurückliegt.(§ 8 Abs. 2 RV) (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 32 KB)

4. Prüfungstermine

Wir prüfen bei Bedarf zu den bundeseinheitlichen Terminen. Die Prüfungstermine können Sie über das Online-Portal einsehen. Eine Einladung zu den mündlichen Prüfungsterminen erfolgt durch ein separates Einladungsschreiben.

5. Anmeldung zur Prüfung

Anmeldeschluss ist 3 Monate vor dem jeweiligen Prüfungstermin.
Wichtig:
Bitte lassen Sie vor Ihrer Anmeldung Ihre Zulassung überprüfen.

6. Prüfungsgebühren

Den Gebührenbescheid über die Prüfungsgebühren erhalten Sie mit der Einladung zur Prüfung. Sollte die Prüfungsgebühr vom Arbeitgeber übernommen werden, leiten wir den Gebührenbescheid entsprechend weiter.
Angaben zur Prüfungsgebühr sowie eine Übersicht der Prüfungsgebühren pro Fortbildungsabschluss finden Sie hier.
Bei Rücktritt von der Prüfung nach erfolgter Anmeldung wird eine Rücktrittsgebühr gemäß dem jeweils geltenden Gebührenverzeichnisses der IHK Koblenz fällig.

7. Lehrgangsanbieter

Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen sind wir verpflichtet, auf alle Anbieter hinzuweisen, die Vorbereitungslehrgänge auf öffentlich-rechtliche Prüfungen anbieten und uns über diese informieren. Anfragen über Lehrgangskosten, Dauer und so weiter bitten wir direkt an die Lehrgangsträger zu richten.
Eine Übersicht der Lehrgangsanbieter finden Sie im Weiterbildungs-Informations-System (WIS).