Aus- und Weiterbildung

Fachwirt (Geprüfter)/ Fachwirtin (Geprüfte) im Gesundheits- und Sozialwesen

1. Allgemeines

Fachwirte/ Fachwirtinnen im Gesundheits- und Sozialwesen übernehm Leitungsfunktionen und Managementaufgaben in Einrichtungen und Organisationen des Gesundheits- und Sozialwesens. Hauptsächlich arbeiten sie bei Organisationen, Institutionen und Verbänden des Gesundheits- und Sozialwesens, in Einrichtungen wie Jugend- oder Altenwohnheimen sowie Pflegeheimen, bei ambulanten sozialen Diensten und sozialen Beratungsstellen oder in Krankenhäusern, Reha- und Kureinrichtungen und bei Krankentransport- und Rettungsdiensten. Außerdem sind Fachwirte und Fachwirtinnen im Gesundheits- und Sozialwesen in Gesundheitsämtern, bei Sozialversicherungsträgern oder im Versicherungsgewerbe tätig.
Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum Abschluss “Geprüfter Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen/ Geprüfte Fachwirtin im Gesundheits- und Sozialwesen” und ist im Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) dem Niveau 6 (Bachelor-Niveau) zugeordnet. Mit dem erfolgreichen Abschluss der Fortbildungsprüfung ist die Zulassungsvoraussetzung zum Geprüften Betriebswirt/ zur Geprüften Betriebswirtin erfüllt.

2. Zulassungsvoraussetzungen

  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung geregelten kaufmännischen, verwaltenden, medizinischen oder handwerklichen Ausbildungsberuf des Gesundheits- und Sozialwesens und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis nachweist.
oder
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem bundesrechtlich geregelten Beruf im Gesundheitswesen oder einem dreijährigen landesrechtlich geregelten Beruf im Gesundheits- und Sozialwesen und eine mindestens einjährige Berufspraxis nachweist.
oder
  • ein mit Erfolg abgeschlossenes einschlägiges Hochschulstudium und eine mindestens zweijährige Berufspraxis nachweist.
oder
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten kaufmännischen, verwaltenden oder hauswirtschaftlichen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis nachweist.
oder
  • eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweist.
Hinweis
Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in § 1 Abs. 2 VO (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 73 KB) genannten Aufgaben haben. Dabei sind auch ehrenamtliche Tätigkeiten zu berücksichtigen.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der entsprechenden Verordnung, die Sie im Downloadbereich finden. Für die Ausnahmezulässigkeit gelten die Regelungen des § 2 Abs.3 VO (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 73 KB).
  • Der Antrag auf Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen erfolgt über das IHK-Online-Portal

3. Informationen zur Prüfung

Prüfungsinhalte

Die Prüfung bezieht sich gemäß § 3 Abs. 2 VO (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 73 KB) auf die folgenden Handlungsbereiche:
  • Planen, Steuern und Organisieren betrieblicher Prozesse
  • Steuern von Qualitätsmanagementprozessen
  • Gestalten von Schnittstellen und Projekten
  • Steuern und Überwachen betriebswirtschaftlicher Prozesse und Ressourcen
  • Führen und Entwickeln von Personal
  • Planen und Durchführen von Marketingmaßnahmen

Prüfungsablauf/-gliederung

Prüfungsteil
Prüfungsdauer
Prüfungsinhalt
Schriftlicher Prüfungsteil
2 Situationsaufgaben
600 - 630 Minuten
Alle Handlungsbereiche
Mündlicher Prüfungsteil
(nur durchzuführen, wenn in den schriftlichen Prüfungsleistungen mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden)
Präsentation
10 Minuten








Fachgespräch
max. 20 Minuten
  • Handlungsbereich: „Führen und Entwickeln von Personal“
  • Ein weiterer Handlungsbereich nach Wahl



Alle weiteren Handlungsbereiche

Bestehensregelung

Die Prüfung ist bestanden, wenn sowohl in der schriftlichen als auch in der mündlichen Prüfung mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden. (§ 7 Abs.1 VO (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 73 KB))
Hinweis
Wer die Prüfung zum „Geprüften Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen“ oder zur „Geprüften Fachwirtin im Gesundheits- und Sozialwesen“ bestanden hat, ist vom schriftlichen Teil der Prüfung der nach dem Berufsbildungsgesetz erlassenen Ausbilder-Eignungsverordnung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 58 KB) befreit. (§ 10 Abs.2 S.1 VO (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 73 KB))

4. Prüfungstermine

Wir prüfen bei Bedarf zu den bundeseinheitlichen Terminen. Die Prüfungstermine können Sie über das Online-Portal einsehen. Eine Einladung zu den mündlichen Prüfungsterminen erfolgt durch ein separates Einladungsschreiben.
Eine Übersicht des DIHK über die bundeseinheitlichen Prüfungstermine der kommenden Jahre finden Sie hier.

5. Anmeldung zur Prüfung

Anmeldeschluss ist 3 Monate vor dem jeweiligen Prüfungstermin.
Wichtig:
Bitte lassen Sie vor Ihrer Anmeldung Ihre Zulassung überprüfen.

6. Prüfungsgebühren

Den Gebührenbescheid über die Prüfungsgebühren erhalten Sie mit der Einladung zur Prüfung. Sollte die Prüfungsgebühr vom Arbeitgeber übernommen werden, leiten wir den Gebührenbescheid entsprechend weiter.
Angaben zur Prüfungsgebühr sowie eine Übersicht der Prüfungsgebühren pro Fortbildungsabschluss finden Sie hier.
Bei Rücktritt von der Prüfung nach erfolgter Anmeldung wird eine Rücktrittsgebühr gemäß dem jeweils geltenden Gebührenverzeichnisses der IHK Koblenz fällig.

7. Lehrgangsanbieter

Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen sind wir verpflichtet, auf alle Anbieter hinzuweisen, die Vorbereitungslehrgänge auf öffentlich-rechtliche Prüfungen anbieten und uns über diese informieren. Anfragen über Lehrgangskosten, Dauer und so weiter bitten wir direkt an die Lehrgangsträger zu richten.
Eine Übersicht der Lehrgangsanbieter finden Sie im Weiterbildungs-Informations-System (WIS).