Für Erwerbstätige aller Altersgruppen
QualiScheck
Das Land Rheinland-Pfalz und der Europäischen Sozialfonds (ESF) unterstützen Beschäftigte mit dem QualiScheck bei der Finanzierung ihrer beruflichen Weiterbildung.
Was wird gefördert?
Gefördert werden individuelle berufsbezogene Weiterbildungsmaßnahmen für Einzelpersonen, die der Verbesserung der Fach-, Methoden-, Sozialkompetenz dienen. Die Weiterbildung muss im beruflichen Kontext stehen und zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit oder der Erhöhung des Qualifikationsniveaus beitragen. Auch Weiterbildungen zur beruflichen Umorientierung gelten als berufsbezogen.
Wer wird gefördert?
Gefördert werden grundsätzlich alle Beschäftigten mit dem Hauptwohnsitz oder Arbeitsort in Rheinland-Pfalz und ganz unabhängig von der Höhe des Einkommens.
Welche Kosten werden übernommen?
Es werden 60% der entstehenden Weiterbildungskosten (Anmelde-, Teilnahme- und Prüfungsgebühren) sowie z.B. Skripte und Materialien, sofern Sie Bestandteil der Teilnahmekosten sind, gefördert.
Die maximale Förderhöhe beträgt 1.500,00 € pro Person, Weiterbildung und Kalenderjahr.
Die Kosten werden nur für durchgeführte Weiterbildungen erstattet. Wird an der Weiterbildung nicht teilgenommen, kann auch dann keine Erstattung erfolgen, auch wenn hierfür bereits Kosten entstanden sein sollten.
Wie wird der Antrag gestellt?
Die Antragstellung sowie die Kostenerstattung erfolgen über EurekaRLP Plus. Der Antrag muss dort spätestens einen Monat vor Beginn der Weiterbildung gestellt werden. Eine Anmeldung zur Weiterbildungsmaßnahme ist erst nach Erhalt des Bewilligungsbescheids zulässig.