Aus- und Weiterbildung
Qualifizierungschancengesetz: Hohe Zuschüsse für Weiterbildung
Fast alle Arbeitnehmer erhalten dank des Qualifizierungschancengesetz (QCG) hohe Zuschüsse zur Weiterbildung. So will die Bundesregierung Beschäftigte, für die sich wandelnde Arbeitswelt und die voranschreitende Digitalisierung fit machen. Bezuschusst werden Weiterbildungskosten und Gehalt – in manchen Fällen sogar bis zu 100 Prozent. Das freut die Unternehmer.
Bisher wurden vor allem Menschen ohne Qualifikation, geringqualifizierte und ältere Beschäftigte bei Ihren Weiterbildungen unterstützt. Dieses Programm wurde nun erweitert, in dem der Zugang zu Leistungen erleichtert und die Förderleistungen verbessert wurden.
Bisher wurden vor allem Menschen ohne Qualifikation, geringqualifizierte und ältere Beschäftigte bei Ihren Weiterbildungen unterstützt. Dieses Programm wurde nun erweitert, in dem der Zugang zu Leistungen erleichtert und die Förderleistungen verbessert wurden.
Mit der Neuregelung des QCG, die am 01.04.2024 in Kraft tritt, wird die Weiterbildungsförderung ausgebaut, mit folgenden Anpassungen:
- höhere Zuschüsse
- feste Fördersätze
- vereinfachte Förderkonditionen
- neu: Einführung eines Qualifizierungsgeldes
Durch das Qualifizierungsgeld können Arbeitgeber Ihren Beschäftigten Arbeitsplätze sichern, wenn in Ihrem Betrieb strukturwandelbedingte Qualifizierungsbedarfe bestehen.
Wo gibt es weitere Infos?
Für Arbeitnehmer gibt es alle Infos bei der örtlichen Bundesagentur für Arbeit:
http://www.arbeitsagentur.de/ / Kostenlose Hotline: 0800 4 55 55 00
Arbeitgeber erfahren zusätzlich beim Arbeitgeber-Service (AGS), wie sie die Fördermöglichkeiten für ihre Mitarbeiter nutzen können:
https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/arbeitgeber-service / Kostenlose Hotline des AGS: 0800 4 55 55 20