Für Unternehmen des Privatrechts
Förderprogramm Betriebliche Weiterbildung - für Unternehmen
Das Förderprogramm Betriebliche Weiterbildung hat zum Ziel, die berufliche Anpassung der Erwerbstätigen an die Anforderungen des Arbeitsmarktes und den Fachkräftebedarf auch im Hinblick auf die Transformation und die Digitalisierung der Arbeitswelt begleitend zu unterstützen.
Was wird gefördert?
Gefördert werden betriebliche Weiterbildungsmaßnahmen bis zu 120 Stunden pro Weiterbildung. Diese müssen, am jeweiligen Bedarf des Unternehmens orientiert, der Verbesserung der Fach-, Methoden- und Sozialkompetenz dienen.
Förderfähig sind sowohl die Teilnahme an externen Weiterbildungsmaßnahmen als auch die Durchführung von Inhouse-Veranstaltungen durch externe Weiterbildungsanbieter.
Betriebliche Weiterbildungen mit mehr als 120 Stunden können durch die Bundesagentur für Arbeit (www.arbeitsagentur.de) gefördert werden.
Wer wird gefördert?
Zielgruppe des Förderprogramms sind Erwerbstätige Personen in privatrechtlichen Unternehmen.
Voraussetzung für die Förderung ist, dass das Unternehmen einen Sitz oder eine selbstständige Niederlassung in Rheinland-Pfalz hat.
Welche Kosten werden übernommen?
Die Förderung kann in der Region Trier bis zu 60 Prozent und in den übrigen Regionen in Rheinland-Pfalz bis zu 40 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben je Teilnehmenden betragen und ist auf maximal 1.500€ je Teilnehmenden begrenzt. Die maximale Fördersumme pro Unternehmen beträgt 30.000€ je Kalenderjahr der Kostenerstattung.
Förderfähig sind:
- Anmelde-, Teilnahme- und Prüfungsgebühren inkl. weiterer Aufwendungen, sofern sie Bestandteil der Teilnahmekosten sind
- Personalausgaben für die Teilnehmenden sofern die Weiterbildung während der Arbeitszeit stattfindet und die Personalkosten nicht bereits durch öffentliche Zuschüsse gefördert werden. Sofern die Weiterbildung während der Arbeitszeit stattfindet, kann dieser finanzielle Eigenanteil des Unternehmens ganz oder teilweise im Rahmen einer indirekten Kofinanzierung der Personalausgaben erbracht werden. Dies erfolgt anhand eines obligatorischen Pauschale von 26€ je Zeitstunde und Teilnehmenden
Wie wird der Antrag gestellt?
Die Antragstellung sowie die Kostenerstattung erfolgen über EurekaRLP Plus. Der Antrag muss dort spätestens einen Monat vor Beginn der Weiterbildung gestellt werden. Eine Anmeldung zur Weiterbildungsmaßnahme ist erst nach Erhalt des Bewilligungsbescheids zulässig.