Anmeldung

Anmeldeformulare zur Prüfung von Zusatzqualifikationen

In einigen Berufen kann für eine während der regulären Berufsausbildung vermittelten Zusatzqualifikation, im Rahmen der regulären Abschlussprüfung, eine zusätzliche Prüfung erfolgen. Für die Vermittlung gelten die in der sachlichen Gliederung der Ausbildungsverordnung aufgeführten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten. Die zusätzliche Ausbildung muss im Ausbildungsnachweis dokumentiert sein. Für die Durchführung der Prüfung und die Bewertung gelten die in der Verordnung bzw. Berufsbildungsgesetz festgelegten Vorschriften. Das Ergebnis der regulären Abschlussprüfung bleibt von dem Ergebnis der Prüfung der Zusatzqualifikationen unberührt. Durch den Verweis auf § 37 Abs. 4 BBiG wird festgelegt, dass auch die Prüfung der Zusatzqualifikation für die Auszubildenden grundsätzlich gebührenfrei ist. Somit ist der Ausbildungsbetrieb gebührenpflichtig.
Wird die Prüfung einer Zusatzqualifikation gewünscht, so muss die Anmeldung dazu zusammen mit der regulären Anmeldung zur Abschlussprüfung eingereicht werden. Das Anmeldeformular finden Sie unten. Mit den Unterschriften auf der Anmeldung zur Zusatzqualifikation versichern beide Vertragspartner, dass die zusätzlichen Ausbildungsinhalte vermittelt wurden. Die IHK behält sich vor, ggf. einen Nachweis einzufordern (z. B. Ausbildungsnachweis).

Anmeldeformulare für