Beruflich qualifiziert studieren
Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte in Rheinland-Pfalz
Wer in Rheinland-Pfalz ohne Abitur oder Fachhochschulreife an einer Hochschule oder Universität studieren möchte, für den gelten – je nach höchstem Berufsabschluss – besondere Bedingungen.
Ihr höchster Berufsabschluss:
Ihr höchster Berufsabschluss:
Berufliche Fortbildung (Meister*in oder Fachwirt*in o. ä.)
Unmittelbare und uneingeschränkte Hochschulzugangsberechtigung für Universitäten oder (Fach-)Hochschulen in Rheinland-Pfalz:
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Berufliche Ausbildung mit qualifizierten Abschluss (Note: 2,5 oder besser) + 2 Jahre Berufserfahrung
Unmittelbare und uneingeschränkte Hochschulzugangsberechtigung für (Fach-)Hochschulen in Rheinland-Pfalz
Fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung für Universitäten in Rheinland-Pfalz
Im Rahmen eines Modellprojektes wird in Rheinland-Pfalz in bestimmten Studiengängen auf die Berufserfahrung als Zulassungsvoraussetzung verzichtet. Hier können Personen mit einem qualifizierten Ergebnis in der Abschlussprüfung (Note: 2,5 oder besser) auch ohne Berufserfahrung eingeschrieben werden.
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Bitte beachten: In jedem Fall – gleich welcher Abschluss – gilt, dem Studium muss eine ausführliche Beratung an der angestrebten Universität oder (Fach-)Hochschule vorausgehen.
Weitere Informationen zum Studium ohne Abitur in Rheinland-Pfalz finden Sie auf der Internetseite des rheinland-pfälzischen Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur oder unter www.studium-ohne-abitur-rlp.de.
Eine Übersicht über die unterschiedlichen Zulassungsvoraussetzungen der einzelnen Bundesländer sowie viele weitere Hinweise bietet die Plattform
www.studieren-ohne-abitur.de.
www.studieren-ohne-abitur.de.
Anrechnung beruflicher Qualifikationen
Die Datenbank DAbeKom (www.dabekom.de) richtet sich an Studieninteressierte, Hochschulen und Träger der beruflichen Bildung.
Sie liefert eine schnelle Übersicht, in welchen Studiengängen bundesweit Leistungen aus bestimmten Aus- oder Fortbildungen oder beruflicher Tätigkeit anerkannt werden können.
Sie unterscheidet dabei zwei wesentliche Anrechnungsverfahren:
- Pauschale Anrechnung
- Individuelle Anrechnung
Die Plattform DAbeKom wird vom Fachbereich Wirtschaft und Gesundheit der Fachhochschule Bielefeld im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und des Ministeriums für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen betrieben.